Pilotaudits gemäss Qualitätsvertrag nach Art. 58a KVG starten 2025

2025 starten die Pilotaudits gemäss Qualitätsvertrag nach Art. 58a KVG. Die Qualitätsvertragspartner H+, curafutura, santésuisse und MTK haben die Spitäler für die Pilotaudits festgelegt.

Der Qualitätsvertrag nach Art. 58a KVG (QV58a) sieht vor, dass die Qualitätsvertragspartner die Einhaltung des QV58a aufgrund der Ergebnisse der Selbstdeklarationen und externen Audits überprüfen. In den ersten zwei Jahren nach dem Inkrafttreten (Mai 2024-Mai 2026) sollen unabhängige Prüfstellen Pilotaudits bei ausgewählten Spitälern und Kliniken durchführen, um das Vorgehen zu testen und zu optimieren. Zudem soll auch geklärt werden, welche Schnittmenge zwischen bisher durchgeführten Audits und den Audits nach QV58a besteht.

Vorbereitungsarbeiten abgeschlossen
Eine Arbeitsgruppe hat für die Vorbereitung der Pilotaudits entsprechende Grundlagendokumente erarbeitet und sich mit möglichen Prüfstellen ausgetauscht sowie mit interessierten und in Frage kommenden Prüfstellen Vereinbarungen unterzeichnet. 

Pilotspitäler sind ausgewählt
Im Jahr 2025 sollen 12 Pilotaudits stattfinden. Die Teilnahme an Pilotaudits ist für Spitäler und Kliniken freiwillig. Bis am 1. Oktober 2024 konnten sich interessierten Spitäler und Kliniken melden. Es sind über 50 Anmeldungen eingegangen. Die Qualitätsvertragspartner haben davon 12 Spitäler und Kliniken ausgewählt. Dabei haben sie darauf geachtet, dass alle Sprachregionen, Fachbereiche, Spitalgrössen und Organisationsformen angemessen berücksichtigt werden.

Pilotaudits ausserhalb des Samples
Falls ein interessiertes Spital oder eine interessierte Klinik nicht für die Pilotaudits ausgewählt wurde, ist es 2025 möglich, auf freiwilliger Basis ein Pilotaudit durchzuführen. Interessierte Spitäler und Kliniken können mit Linda Hadorn von der ANQ-Geschäftsstelle Kontakt aufnehmen, welche die Pilotaudits koordiniert.

Bei einer freiwilligen Teilnahme werden die Spitäler und Kliniken in den nächsten zwei Jahren nicht erneut auditiert. Sie können via Fragebogen eine Rückmeldung zu den Pilotaudits abgeben und so an den zukünftigen regulären Audits mitarbeiten. Die Auditkosten können in diesen Fällen nicht rückerstattet werden.

Auswertung der Pilotaudits
Teilnehmende Spitäler und Kliniken und ausführende Prüfstellen werden im Nachgang zum Pilotaudit einen Fragebogen ausfüllen. Aufgrund dieser Rückmeldungen werden die Qualitätsvertragspartner zusammen mit der Koordinationsstelle im Laufe des Jahrs 2025 die Unterlagen zu den Audits verbessern und anpassen.

Publikation der Auditergebnisse
Die Prüfstellen reichen der ANQ-Geschäftsstelle nach erfolgter Überprüfung den vorgesehenen Auszug des Auditberichts ein, der für die Attestierung durch die Qualitätsvertragspartner genutzt wird. Die Auditergebnisse, die auf einer Skala von 1-5 dargestellt werden, werden anschliessend auf dem Spitalprofil unter spitalinfo.ch publiziert. Weitere Informationen dazu finden Sie im Dokument Anforderungen an Audits.

Kontakt

Manuela  Ocaña

Manuela Ocaña

031 335 11 13
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