Qualität als gemeinsames Anliegen

Die Vertragspartner haben im Austausch mit den Kantonen die Koordination bei der Umsetzung des Qualitätsvertrags nach Art. 58a KVG diskutiert und gemeinsam den Prozess festgelegt.

Der Qualitätsvertrag nach Art. 58a KVG wurde von den Versicherungsverbänden und H+ ausgehandelt. Zwar sieht das Gesetz die Kantone nicht als Vertragspartner vor, dennoch spielen sie eine zentrale Rolle bei Qualität und Spitalversorgung.

Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, hat H+ zusammen mit den Verbänden der Versicherer und der ANQ-Geschäftsstelle mit dem Start der Pilotaudits ab Anfang 2025 allen Kantonen einen regelmässigen Austausch angeboten – ein Angebot, das nahezu von allen Kantonen angenommen und geschätzt wurde.

Die Gespräche verliefen konstruktiv und haben die Koordination zwischen den Vertragspartnern und den Kantonen weiter gestärkt. Die gewonnenen Erkenntnisse fliessen auch in die laufenden Neuverhandlungen des QV58a ein.

Eine ausführliche Zusammenfassung der Gespräche steht zur Verfügung (siehe Dokumente).

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Manuela  Ocaña

Manuela Ocaña

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