Ambulantes Gesamt-Tarifsystem: Aktuellste Entwicklungen
In weniger als drei Monaten werden die ambulanten ärztlichen Leistungen über die neuen Tarifstrukturen TARDOC und ambulante Pauschalen abgerechnet. Hierzu liefert H+ in diesem Newsletter Informationen zu den Resultaten der Taskforce Liquidität, zum AL-Anteil an den ambulanten Pauschalen sowie ein Update der Beispielrechnungen zum XML 5.0 Abrechnungsstandard.
Das neue ambulante Gesamt-Tarifsystem wird per 1. Januar 2026 in Kraft treten. Wir informieren hier über die wichtigsten Neuigkeiten und Themen rund um diese Einführung.
Liquiditätsengpässe: Keine Lösung mit prio.swiss
Die Umstellung auf das neue Tarifsystem bringt die reale Gefahr mit sich, dass es zu Verzögerungen bei der Rechnungsstellung oder -begleichung kommen kann. Für die Spitäler besteht dabei das Risiko, in Liquiditätsengpässe zu geraten, da die finanzielle Lage vieler Institutionen ohnehin bereits sehr angespannt ist.
Um Liquiditätsengpässe in den ersten Monaten abzufedern, hat H+ zusammen mit prio.swiss eine Task Force eingesetzt. H+ schlug eine nationale Lösung mit Akontozahlungen der Versicherer vor, welche die Liquidität der Leistungserbringer gesichert hätte. prio.swiss hat diese Rahmenvereinbarung jedoch abgelehnt und sieht sich nicht in der Verantwortung, nationale Lösungen mitzutragen. Einzelne bilaterale Lösungen zwischen Spitälern und Versicherern bleiben aber möglich.
H+ bedauert diese Haltung ausdrücklich und prüft derzeit weitere Schritte. Da eine nationale Lösung nicht zustande kommt, empfiehlt H+ den Mitgliedern, individuell für mögliche Liquiditätsengpässe vorzusorgen. Nötigenfalls sind Übergangsfinanzierungen mit Eigentümern, einzelnen Versicherern, Kantonen oder weiteren Kapitalgebern zu prüfen.
AL-Anteil bei den ambulanten Pauschalen
Eine Gruppe von über 30 Schweizer Spitälern (private und öffentliche) hat zusammen mit eonum datenbasiert analysiert, wie die ärztliche Leistung (AL-Anteil) bei den ambulanten Pauschalen im neuen ambulanten Gesamt-Tarifsystem ab 2026 möglichst korrekt ermittelt werden kann. Der AL-Anteil wird insbesondere als Grundlage für die Abgeltung ambulanter Leistungen von Belegärzt:innen benötigt.
Diese Gruppe ist zum Schluss gekommen, dass hierfür der von der OAAT ausgewiesene AL-Anteil pro ambulante Pauschale angewendet werden soll, wie ihn die OAAT im Datenspiegel publiziert (Basis: Katalog der Ambulanten Pauschalen v1.1c, Stand 8. August 2025). Bei ambulanten Pauschalen, für welche die OAAT aufgrund zu weniger Daten keine Arztanteile ausweist, wird auf die Auswertungen von eonum abgestützt, welche die AL-Anteile anhand der TARMED-Abrechnungsdaten der teilnehmenden Spitäler hergeleitet hat.
Diese Liste ist hier abrufbar. H+ empfiehlt den Spitälern, diese Liste beispielsweise als Abrechnungsgrundlage für die Vergütung von Belegärzt:innen zu verwenden.
XML 5.0 - Update der Rechnungsbeispiele
In den vergangenen Monaten wurden neue Rechnungsbeispiele zum Abrechnungsstandard XML 5.0 erarbeitet. Diese sind seit dem 10. September 2025 auf der Homepage des Forum Datenaustausch verfügbar: Forum Datenaustausch: Rechnung 5.0
Die Details zu allen Arbeiten von H+ finden Sie auf unserer Website. Fragen zum ambulanten Gesamt-Tarifsystem richten Sie bitte an Gesamttarifsystem@hplus[dot]ch. Wir bemühen uns um eine rasche Beantwortung.