Reminder: Obligatorische Registrierung Labors bei QUALAB
Seit Herbst 2022 müssen sich alle Labors, die zulasten der obligatorischen Krankversicherung abrechnen, bei QUALAB registrieren. Dies wurde im Anhang 1 Art. 2 des Qualitätsvertrags verankert, der am 22. Mai 2024 in Kraft getreten ist.
H+ bittet alle Spitäler, die ihre Labors nicht oder nur teilweise registriert haben, die Registrierung umgehend wahrzunehmen und somit die gesetzliche Pflicht zu erfüllen. Allen bereits registrierten Labors danken wir für Ihre Mitwirkung.
Konkret bedeutet dies:
- Alle zentralen Laboratorien müssen registriert sein
- Alle Abteilungen in Spitälern und Kliniken, welche Laboranalysen durchführen (z.B. Blutgas auf Intensivpflegestationen, Blutzucker auf Stationen, Kreatinin in Radiologien, etc.), gelten als Laboratorien und müssen ebenfalls bei QUALAB registriert sein. Bei Spitälern, welche die Laboranalytik auf Abteilungen koordiniert betreiben, d.h. diese von einer Point-of-Care (POCT) Koordinationsstelle betreut werden, reicht eine Registrierung pro Koordinationsstelle. Gibt es im Spital jedoch keine POCT-Koordinationsstelle, muss sich jede Abteilung eines Spitals bei QUALAB registrieren.
- Betreibt eine Spitalgruppe Labors an mehreren Standorten, dann müssen von jedem Standort das Labor sowie die POCT-Stelle/Abteilungen registriert werden.
- Wird ein Spitallabor durch ein Auftragslabor/Privatlabor betrieben, so muss sich das Auftragslabor/Privatlabor mit der Standortadresse des Spitals bei QUALAB registrieren.
- Die Labors müssen sich anlässlich der Registration bei QUALAB und bei der Einschreibung für die Ringversuche bei den Qualitätskontrollzentren mit identischem Namen und Adresse anmelden.
- Alle registrierten Labors erhalten eine GLN Labor; diese gilt als primärer Identifikationsschlüssel. Damit die Versicherer die Qualitätsnachweise prüfen können, muss die GLN Labor mit den abrechnenden GLN und ZSR der jeweiligen Institutionen, Personen verknüpft sein. Deshalb ist es wichtig, dass das Labor jeweils die GLN Labor zusammen mit der abrechnenden GLN und ZSR dem Qualitätskontrollzentrum mitteilt.
- Jährlich muss das Labor eine Selbstdeklaration über die interne Qualitätskontrolle durchführen, d.h. Fragen zur internen Qualitätskontrolle des Vorjahres beantworten. Diese Selbstdeklaration erfolgt durch das registrierte Labor in der Plattform von QUALAB
Die Anleitung zur Registrierung befindet sich auf der Webseite von QUALAB.
Weitere Informationen befinden sich auf der QUALAB-Webseite.