SIRIS Wirbelsäule – Informationen über die neuen Einschlusskriterien und die Überprüfung der Fallzahlen ab 2025
Ab dem Jahr 2025 gelten für das Implantatregister SIRIS Wirbelsäule neue Einschlusskriterien. Die Einschlusskriterien für das Implantatregister SIRIS Wirbelsäule sind komplex und verunmöglichen die Validierung der Fallzahlen. Deshalb gelten für das Implantatregister SIRIS Wirbelsäule ab 2025 neue Einschlusskriterien.
Die Erfahrungen mit dem Implantatregister SIRIS Wirbelsäule im klinischen Alltag zeigen, dass die aktuellen Einschlusskriterien komplex zu handhaben sind. Die Restriktion auf bestimmte Diagnosen, Segmente oder Regionen, Symptomdauer, Zugänge, etc. sind einige Gründe für diese Komplexität. Dies führt in der Praxis zu Unklarheiten und verunmöglicht die Validierung der Fallzahlen. Die Daten können zwar analysiert, die Zuverlässigkeit der Aussagen kann jedoch nicht überprüft werden.
Neue Einschlusskriterien ab Januar 2025
Neu werden alle Operationen an der Lendenwirbelsäule (L1 – S1) registrierungspflichtig, wenn ein Implantat;
a) neu eingesetzt wird,
b) in situ ist oder
c) explantiert wird.
Die behandelte Pathologie, die Anzahl der operierten Segmente und der Operationstyp spielen für den Einschluss der Operation im Register keine Rolle mehr. Mit den neuen Einschlusskriterien bleiben die Vertebro- und Kyphoplastien an der Lendenwirbelsäule weiterhin registrierungspflichtig, während die Vertebro- und Kyphoplastien an der Brustwirbelsäule neu nicht mehr registrierungspflichtig sind. Mit den neuen Einschlusskriterien wird die Validierbarkeit der Registrationen, eine höhere Datenqualität sowie eine Vereinfachung des Registrationsentscheides im klinischen Alltag erreicht.
Überprüfung der Fallzahlen ab 2025
Im ersten Quartal 2025 erhalten die Spitäler und Kliniken weitere Informationen zur externen Überprüfung der Fallzahlen und der Datenqualität. Zu diesem Zeitpunkt wird ein entsprechendes Validierungskonzept verfügbar sein, das Informationen zum Ablauf und Inhalt der geplanten Audits vor Ort ausführt. Detaillierte Informationen zu den ab Januar 2025 geltenden Einschlusskriterien finden Sie unter «Dokumente».
Für weitere Informationen stehen folgende Stellen zur Verfügung:
- Für den Registerbetrieb und EUROSPINE: siris-spine[at]eurospine[dot]org
- Für den ANQ Regula Heller,
- Für die SIRIS-Stiftung Jasmin Vonlanthen.