Verhandlungen zur Vereinbarung betreffend die nicht vollständige Weitergabe von Rabatten wieder aufgenommen
Die aktuelle Vereinbarung betreffend die nicht vollständige Weitergabe von Vergünstigungen ist in der Umsetzung sehr aufwändig und benötigt Anpassungen. Die Einkaufsgemeinschaften tarifsuisse, HSK und CSS haben im Juni die Vereinbarung gekündigt und bestehende Verhandlungstermine abgesagt. Im August hat H+ die Verhandlungen mit den Einkaufsgemeinschaften wieder aufgenommen.
Seit 2021 gilt die Vereinbarung betreffend die nicht vollständige Weitergabe von Vergünstigungen gemäss Art. 56 Abs. 3bis KVG. Beigetretene Spitäler können einen Teil der Vergünstigungen zurückbehalten, wenn sie damit Qualitätsverbesserungsmassnahmen finanzieren. Die Umsetzung ist mit grossem administrativem Aufwand seitens der Spitäler und H+ verbunden. Daher wurden im Frühling 2024 Neuverhandlungen aufgenommen. Die Einkaufsgemeinschaften haben im Juni die Verhandlungen abgebrochen und die Vereinbarung per Ende 2024 gekündigt.
Im Juli hat H+ mit den Einkaufsgemeinschaften neue Verhandlungstermine vereinbart und im August sind die Verhandlungen erneut gestartet. Es sind insbesondere drei Punkte, die geklärt werden müssen:
- Medizinprodukte sollen gemäss den Forderungen der Einkaufsgemeinschaften von der neuen Vereinbarung ausgeschlossen werden, da die Berechnung der Vergünstigungen nicht effizient überprüft werden kann.
- Die Art der Weitergabe und die Berechnung der Pauschalfaktoren der Vergünstigungen müssen neu definiert werden.
- Die Anforderungen an Qualitätsverbesserungsmassnahmen sind unklar beschrieben und der Nachweis aufwändig.
Sowohl die Einkaufsgemeinschaften wie auch H+ haben ihre Absicht bekräftigt, eine neue Vereinbarung per 1. Januar 2025 abzuschliessen. Dies damit eine lückenlose Weiterführung möglich ist und auch im Rahmen der Einzelleistungsverrechnung von Heilmitteln der Anreiz, möglichst preiswert einzukaufen, aufrechterhalten bleibt.