TarReha – Finalisierter Tarifvertrag für ambulante Rehabilitation ab 2025 für UV/MV/IV
H+ hat die Verhandlungen mit der Zentralstelle für Medizinaltarife (ZMT) für einen neuen Vertrag für die ambulante Rehabilitation (TarReha) im Bereich UV/MV/IV abgeschlossen. Die Vertragsdokumente wurden finalisiert. Aktuell warten die Verhandlungspartner auf die Rückmeldung des Preisüberwachers.
Vor fünf Jahren ist der Startschuss für das Projekt «Aktualisierung der Tarifstruktur» der ambulanten Rehabilitation UV/MV/IV gefallen. War zunächst angedacht lediglich den Vertrag zu aktualisieren, hat sich das Projekt dahingehend entwickelt, dass die Verhandlungspartner eine komplett neue Tarifstruktur ausgearbeitet haben. Vorbehältlich der Genehmigung durch den Preisüberwacher liegt ein finales Vertragswerk vor, das per 1. Januar 2025 in Kraft tritt.
Änderung der Tarifstruktur
In der bisherigen Tarifstruktur wurde zwischen ambulanter Neurorehabilitation und ambulanter muskuloskelettaler Rehabilitation unterschieden. Im Rahmen der Verhandlungen entschieden sich die Tarifpartner dafür, die Fokussierung der Rehabilitation in den Vordergrund zu stellen. Innerhalb dieser Kategorien wird eine Unterscheidung in der Intensität der ambulanten Rehabilitation gemacht. Die neue Nomenklatur sieht wie folgt aus:
Während beim alten TarReha zusätzlich zur Tagespauschale ärztliche Leistungen verrechnet werden durften, sind diese in der neuen Struktur im Rahmen der Rehabilitationsbehandlung einkalkuliert. Die Pauschalen enthalten sämtliche Leistungen, die zur Erfüllung des Therapieziels am Tag, an dem eine TarReha-Pauschale erfasst wurde, erbracht wurden.
Preiskalkulation basierend auf anerkannter Kostenermittlung
Die ambulante Rehabilitation bietet sich dort an, wo eine Rehabilitation weiter sinnvoll ist, jedoch keine Spitalbedürftigkeit mehr besteht. So lag es nahe, dass sich die Verhandlungspartner im Kostenmodell auf Erfahrungswerte der Rehabilitationskliniken stützten und sich an das stationäre Modell von ST Reha anlehnten. Nach sorgfältiger Abwägung verschiedener Modelle wurde beschlossen, dass ITAR_K als Kalkulationsgrundlage verwendet wird. So wurden die Hotellerieleistungen ausgenommen und die Preise auf Basis der anerkannten Kostenermittlung kalkuliert.
Zulassung zur Abrechnung des neuen TarReha UV/MV/IV
Da es sich um eine komplett neue Tarifstruktur handelt, die je Fokus teilweise unterschiedliche Zulassungskriterien vorsieht, müssen leistungserbringende Kliniken je Standort die Zulassung zur Abrechnung von TarReha neu beantragen. Das Zulassungsformular ist derzeit in Arbeit.
Weiteres Vorgehen und Kommunikation
Das Projektteam arbeitet an der Erstellung der notwendigen Grundlagen und wird die Website in den nächsten Wochen aktualisieren. Spätestens bei Aufgleisen des Unterschriftenprozesses, wird H+ im Herbst 2024 wieder im Rahmen des eFlash kommunizieren.