Separat verrechenbare Leistungen unter ST Reha und TARPSY – Neue Empfehlungen und Klarstellungen ab 2026
Im Vordergrund der diesjährigen Überarbeitung der Klarstellungen zu den separat verrechenbaren Leistungen unter ST Reha und TARPSY stand die Transcodierung von TARMED auf das neue ambulante Gesamt-Tarifsystem. Weiter wurden die zahnärztlichen Behandlungen geregelt und die Beispiele aktualisiert. Vorbehältlich der Genehmigung durch den Bundesrat treten die Änderungen ab 1. Januar 2026 in Kraft.
Die Überarbeitung zur Vereinbarung zur separaten Verrechnung von Leistungen während eines stationären Aufenthalts unter ST Reha und TARPSY wurden erstmalig von ein und demselben Gremium geführt. Im Zentrum der Arbeiten stand die Transcodierung von TARMED auf das neue ambulante Gesamt-Tarifsystem. Auch Regelungen zu zahnärztlichen Behandlungen, die Befristung der Arzneimittelklausel in den Klarstellungen von ST Reha oder das bislang fehlende Beispiel «Notfallbehandlungen bei Selbstverletzung» unter TARPSY waren Bestandteil der Verhandlungen.
Auch wenn nicht alle Tarifpartner ihre Ziele vollständig erreichen konnten, möchten wir an dieser Stelle festhalten, dass die Verhandlungen der Tarifpartner auf Augenhöhe und sehr fair geführt wurden.
Die aktualisierten Klarstellungen sowie die überarbeiteten Vereinbarungen wurden dem Bundesrat Anfang Juli 2025 zur Genehmigung eingereicht.
Die Empfehlungen ST Reha respektive TARPSY stehen Ihnen auf unserer Homepage zur Verfügung und können ab sofort angewendet werden.
Transcodierung TARMED zum ambulanten Gesamt-Tarifsystem
Die Tarifpartner waren sich von Beginn der Gespräche an einig, dass im Rahmen der Transcodierung keine Neuverhandlungen der Tarifpositionen stattfinden. Das bedeutet, dass alle Leistungen, welche im Rahmen des TARMED heute separat abrechenbar sind, auch in Zukunft separat abrechenbar bleiben. Die ambulanten Pauschalen und der TARDOC werden ab 2026 in separaten Kapiteln geregelt.
Auch wenn die Transcodierung mit erheblichem Aufwand verbunden war, sind die Tarifpartner mit dem Ergebnis zufrieden. Ihnen ist aber auch klar, dass der Aufwand für die Anwender der Klarstellungen damit nicht reduziert werden konnte. Dieser Punkt soll im Rahmen der Arbeiten für die Version 2027 schwerpunktmässig behandelt werden.
Zahnärztliche Behandlungen
Gänzlich neu ist die Regelung zu den zahnärztlichen Behandlungen: ab 2026 dürfen akute OKP-pflichtige zahnärztliche Behandlungen gemäss KLV-Kapitel 5 separat abgerechnet werden.
Aktualisierung der Beispiele
Da für die ambulanten Pauschalen einerseits und den TARDOC andererseits neu zwei Kapitel bestehen, kommt es zu einer Verschiebung der übrigen Kapitel im «Katalog separat verrechenbare Leistungen». Daher wurden die Beispiele aktualisiert und auf ihre Vollständigkeit geprüft. Dabei wurde die Gelegenheit genutzt, verstärkt auf Regel 2 «Weitere Leistungen, die zur separat verrechenbaren medizinischen Leistung gehören» hinzuweisen.
In den Klarstellungen von TARPSY wurde ausserdem ein neues Beispiel aufgenommen: «Notfallbehandlung bei Selbstverletzung». Damit sollen Diskussionspunkte verringert werden, die in der Praxis immer wieder auftreten.
Arzneimittel unter ST Reha
H+ hatte sich zu Beginn der Verhandlungen zum Ziel gesetzt, die Befristung der Arzneimittelklausel 2022 – 2026 aufzuheben. Uns war wichtig, die bestehende Unsicherheit zu beseitigen. Trotz vieler Argumente und langwieriger Diskussionen haben wir dieses Ziel noch nicht erreicht. Die Versicherer möchten im Rahmen des Monitorings 2024 Daten zu den Arzneimitteln erheben und sind im Frühjahr 2026 noch einmal offen für ein Gespräch.

