Ablösung TARMED: Effekte auf die Kostenträgerrechnung (REKOLE®)

Die Tarifstruktur TARMED wird per 1. Januar 2026 durch das neue ambulante Gesamt-Tarifsystem abgelöst. Diese Ablösung wird genutzt, um den administrativen Fall im spitalambulanten Setting national neu zu definieren und um die Ressourcenbewertung (Kostenstellenrechnung) auf leistungsbezogene nationale Branchennormzeiten abzustellen.

Die Prozesse der Erfassung, Kodierung und Fakturierung von medizinischen Leistungen in Spitälern und Kliniken sind eng miteinander verknüpft und abhängig von den angewendeten Tarifstrukturen. Ebenso damit verbunden ist die Kostenträgerrechnung eines Spitals oder einer Klinik sowie die damit einhergehende Bewertung des Ressourceneinsatzes. Die Umstellung auf das neue ambulanten Gesamt-Tarifsystem bestehend aus Pauschalen und dem Einzelleistungstarif TARDOC bringt deshalb grössere Umstellungen mit sich.

Ressourcenbewertung in der Kostenstellenrechnung
Ab dem 1. Januar 2026 werden in einem ersten Schritt leistungsbezogene Branchennormzeiten (Leistungs- und Raumnutzungszeiten) anstelle der TARMED-Taxpunkte als Bezugsgrössen zur Bewertung des Ressourceneinsatzes eingeführt. Diese Branchennormzeiten sind im LKAAT+ zu finden. In einer zweiten Phase – nachdem die Einführung des neuen ambulanten Gesamt-Tarifsystems abgeschlossen ist – wird die Finalisierung der Erstellung der aktivitätsbezogenen Zeitstempel wieder aufgenommen. Insbesondere soll dann geprüft werden, ob der damit erwartete Mehrwert (Genauigkeitsgrad der Ressourcenbewertung) in einem angemessenen Verhältnis zum dafür notwendigen Mehraufwand steht. Sofern das Kosten-Nutzen-Verhältnis stimmig ist, ist eine nationale, gestaffelte Einführung der neuen Bezugsgrössen und ihrer entsprechenden Zeitstempel vorgesehen. Es ist unrealistisch zu erwarten, dass die Schweizer Spitäler und Kliniken in der Lage sein werden, einen derartigen Eingriff in die Kostenrechnung flächendeckend und gleichzeitig umzusetzen – nicht zuletzt aufgrund fehlender finanzieller Mittel und des spürbaren Fachkräftemangels. Die gestaffelte Einführung wird voraussichtlich drei Jahre dauern. 

Definition des Kosten-, Erlös- und Leistungsträgers 
Auf Ebene der Kostenträgerrechnung und insbesondere bei der Definition des administrativen Falls sind im spitalambulanten Setting ebenfalls Anpassungen vorzunehmen. Wenn der administrative Fall weiterhin dem tarifarischen Fall entspricht, so müssen die zwei verschiedenen Abrechnungsmethoden (Pauschalen resp. Einzelleistungen) berücksichtigt werden:

  • Kommt eine spitalambulante Pauschalabrechnung zur Anwendung, so entspricht die ambulante Behandlung dem «administrativen Fall». Bei sogenannten ambulanten Serienbehandlungen kann ein «administrativer Dauerfall» eröffnet bzw. geführt werden.
  • Kommt die Einzelleistungsabrechnung zur Anwendung, wird ein sogenannter «Einzelleistungsfall» eröffnet. Dieser fungiert als Summe aller patientenbezogener Einzelleistungen und nichtpauschalierter ambulanter Behandlungen, die mittels Einzelleistungstarifen abgerechnet werden.
  • Optional kann ein Spital oder eine Klinik bei nicht-pauschalierten ambulanten Behandlungen stattdessen ebenfalls den «administrativen Fall» anstelle des «Einzelleistungsfalls» führen.

Der Erfassungs-Container als Leistungsträger
Da die Eröffnung der oben erwähnten neuen Kosten-, Erlös- und Leistungsträger im spitalambulanten Setting erst zum Zeitpunkt der Abrechnung erfolgt – und nicht, wie im spitalstationären Setting, beim eigentlichen Behandlungsbeginn – ist es notwendig, ein weiteres neues Konstrukt national zu definieren: den «Erfassungs-Container». Im Gegensatz zu den drei oben erwähnten Fallarten ist der «Erfassungs-Container» ausschliesslich ein Leistungsträger. In ihm werden nur erbrachte Leistungen erfasst – keine Kosten und keine Erlöse. Der «Erfassungs-Container» ist patienten- und garantbezogen und wird beim ersten physischen oder fernmündlichen Kontakt zwischen Patient:in und einem Fachbereich eröffnet.  

Fazit und Ausblick
Sämtliche Mindestanforderungen an die Definition des spitalambulanten Kosten-, Erlös- und Leistungsträgers sowie an die leistungsbezogenen nationalen Normzeiten sind der beigelegten PowerPoint-Präsentation zu entnehmen.

Bis Ende Juli 2025 wird zusätzlich der Zwischenbericht der Arbeitsgruppe KTR aktualisiert und auf der Webseite von H+ aufgeschaltet.

Ein grosser Dank gilt den beteiligten Spitälern und Kliniken, den ärztlichen Fachgesellschaften und weiteren Partnern sowie der Fachkommission REK, die mit grossem Engagement daran arbeiten, praxistaugliche Lösungen für die leistungsbezogene Fallkostenermittlung im spitalambulanten Setting zu entwickeln.

Kontakt

Pascal  Besson

Pascal Besson

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