Neuverhandlung des Qualitätsvertrags nach Art. 58a KVG
Die Neuverhandlungen zum Qualitätsvertrag nach Art. 58a KVG sind gestartet. Ziel ist es, den überarbeiteten Vertrag bis Mai 2026 beim Bundesrat zur Genehmigung einzureichen.
Mit dem Inkrafttreten des Qualitätsvertrags gemäss Art. 58a KVG (QV58a) im Jahr 2024 wurde ein zentraler Schritt zur systematischen Qualitätsentwicklung in Schweizer Spitälern und Kliniken vollzogen. Der aktuelle Vertrag ist jedoch auf drei Jahre befristet und läuft im Mai 2027 aus.
Um eine nahtlose Fortsetzung ohne Unterbruch sicherzustellen, müssen die Vertragspartner H+ und prio.swiss bereits im Mai 2026 einen überarbeiteten QV58a beim Bundesrat zur Genehmigung einreichen. Die MTK wird in die Verhandlungen miteinbezogen, um sicherzustellen, dass der analoge Qualitätsvertrag im Bereich UV/IV/MV identisch weiterentwickelt wird.
Die Verhandlungen über den Folgevertrag haben Anfang Juli begonnen. Im Zentrum stehen dabei unter anderem Fragen zur Finanzierung, zur Klärung juristischer Unschärfen, zur Begrifflichkeit sowie zur inhaltlichen Weiterentwicklung des Vertragswerks. Dabei fliessen die praktischen Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem ersten Umsetzungsjahr gezielt in die Überarbeitung ein.
