Umsetzung Pflegeinitiative Etappe 1 in den Spitälern und Kliniken: Ein Update
Ob Spitäler und Kliniken aufgrund der in den stationären Fallpauschalen enthaltenen Ausbildungskosten für die Ausbildungsoffensive zusätzliche Gelder erhalten, hängt vom Kanton ab. H+ hat sich in Gesprächen mit der Schweizerischen Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) für eine KVG-konforme Lösung eingesetzt. Weiter wurde am 1. Juli 2024 das Nationale Monitoring Pflegepersonal des Schweizerischen Gesundheitsobervatoriums Obsan aufgeschaltet.
Seit dem 1. Juli 2024 ist die gesamte Vorlage der ersten Etappe der Pflegeinitiative in Kraft. In diesem Rahmen ist vorgesehen, dass die Kantone den Akteuren im Bereich der praktischen Ausbildung Beiträge für deren Ausbildungsleistungen für angehende Pflegefachpersonen gewähren (Art. 5 des Ausbildungsfördergesetzes). Für die Spitäler ist Art. 2 Abs. 2 der zugehörigen Ausbildungsförderverordnung Pflege problematisch, da kantonale Beiträge nur subventionsberechtigt sind, wenn sie nicht nach Artikel 49a des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG) abgegolten werden.
H+ hat sich mit der Schweizerischen Gesundheitsdirektorinnen und -direktorenkonferenz (GDK) über ein einheitliches Vorgehen und die Möglichkeiten ausgetauscht, wie zusätzliche Ausbildungskosten im Rahmen der Pflegeinitiative behandelt werden können. H+ hielt nach Diskussion in der Fachkommission ITAR_K die relevanten Voraussetzungen fest. Diese sind nun in die aktuelle Kommunikation der GDK diesbezüglich eingeflossen:
Die Kosten für nicht-universitäre Ausbildungsaktivitäten sind Teil der OKP-Kosten.
Die Doppelfinanzierung von nicht-universitären Ausbildungsaktivitäten ist zu vermeiden, wofür seitens Kantone definierte Aufträge für die zusätzlichen Förderungsmassnahmen zu erteilen sind.
- Die Spitäler und Kliniken erhalten für diese Aufträge separate Finanzmittel vom Kanton. Diese Finanzmittel sowie Kosten, die mit diesen zusätzlichen Aktivitäten verbunden sind, werden als separater Auftrag (GWL) verwaltet und sind nicht in den OKP-Kosten enthalten. Die Anleitungen und Empfehlungen für die Datenerfassung wurden in ITAR_K entsprechend ergänzt. (Fragen richten Sie an Michaël Rolle, Fachverantwortlicher Rechnungslegung und Controlling).
Trotz der Harmonisierungsbemühungen bleibt eine hohe kantonale Vielfalt
In der praktischen Umsetzung bleibt die kantonale Vielfalt erheblich, wie die aktuelle Übersicht aus der GDK-Fachgruppe Gesundheitsberufe (s.o.) zeigt. Ein Teil der Kantone legt Art. 2 Absatz 2 so aus, dass Spitäler nur für zusätzliche Praktikumswochen über die Ausbildungsverpflichtung hinaus Beiträge erhalten. Der andere Teil zahlt für alle Praktikumswochen Beiträge. Es ist Sache der Kantone, die Zweckgebundenheit dieser Mittel gegenüber dem Bund zu begründen und darzulegen, an welche (Zusatz-)Leistungen sie im Rahmen der Pflegeinitiative geknüpft sind. Da noch nicht alle Kantone ihr definitives Vorgehen bei den Auszahlungen an die Spitäler festgelegt haben, dürfte es dort noch etwas Spielraum geben, die Beitragszahlungen für die praktischen Ausbildungsleistungen zu beeinflussen. Insgesamt erscheint die Umsetzung von aussen betrachtet wie ein Flickenteppich und dürfte sehr unterschiedliche Ausbildungsanreize geben, auch wenn die Varianten im jeweiligen Kanton sinnvoll sein mögen.
Finanzierung der nicht-universitären Ausbildung ungenügend
Über den Zeitraum der Pflegeinitiative hinausgesehen, ist die Finanzierung der nicht-universitären Ausbildung weiterhin für alle Versorgungsbereiche ungenügend. Die Bemessung der Nettonormkostenpauschale von 300 Franken Ausbildungswoche basiert auf Daten von 2012. Sie sind nicht mehr zeitgerecht, da nicht teuerungsangepasst und nicht an den steigenden und komplexeren Ausbildungsbedarf aller Gesundheitsberufe angepasst. Eine Aktualisierung der Ausbildungsvergütung auf Basis einer Kosten-Nutzen-Studie ist spätestens zum Abschluss Umsetzung der der Pflegeinitiative dringend erforderlich, damit nach Wegfall der Förderung die nötigen Ausbildungskapazitäten aufrecht erhalten zu können.
Nationales Monitoring Pflegepersonal des Obsan online
Die Wirkung der im Rahmen der Pflegeinitiative getroffenen Massnahmen soll mit dem Nationalen Monitoring Pflegepersonal regelmässig und langfristig überprüft werden, indem systematisch und objektiv Daten erhoben werden. Nach einer Testphase hat das Schweizerische Gesundheitsobservatorium Obsan nun am 1. Juli 2024 die ersten Daten publiziert. Derzeit sind 25 Indikatoren verfügbar und diese sind vier Beobachtungsbereichen zugeordnet, die sich aus den Zielen der Pflegeinitiative ableiten lassen. Das Monitoring stellt allen Interessierten umfassende Daten über ein benutzerfreundliches und leicht zugängliches Tool zur Verfügung. Je nach Datenqualität und -verfügbarkeit werden bestehende Indikatoren sukzessive vertieft und weitere Indikatoren entwickelt und in das System integriert.
Das Monitoring wurde vom Schweizerischen Gesundheitsobservatorium (Obsan) im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) entwickelt.