Neuverhandlungen der Vereinbarung betreffend die nicht vollständige Weitergabe von Vergünstigungen gemäss Art. 56 Abs. 3bis KVG

Seit 2021 gilt die Vereinbarung betreffend die nicht vollständige Weitergabe von Vergünstigungen gemäss Art. 56 Abs. 3bis KVG. Beigetretene Spitäler können einen Teil der Rabatte zurückbehalten, wenn sie damit Qualitätsverbesserungsmassnahmen finanzieren. Die Einkaufsgemeinschaften haben die Vereinbarung per Ende 2024 gekündigt. H+ setzt sich dafür ein, dass die Verhandlungen wieder aufgenommen werden.

Die Umsetzung der Vereinbarung betreffend die nicht vollständige Weitergabe von Vergünstigungen gemäss Art. 56 Abs. 3bis KVG ist mit grossem administrativem Aufwand seitens der Spitäler verbunden. H+ hat daher seit gut einem Jahr insistiert, dass die Vereinbarung neu verhandelt wird und Vereinfachungen gefunden werden.

Die Einkaufsgemeinschaften tarifsuisse, HSK und CSS haben diesen Frühling neuen Verhandlungen zugestimmt. Eine erste Verhandlungsrunde hat am 23. Mai 2024 stattgefunden und verlief aus Sicht von H+ sehr konstruktiv. Die Einkaufsgemeinschaften haben daraufhin Anfang Juni unerwartet die weiteren Termine für die Verhandlungen abgesagt und die Vereinbarung gekündigt. Die Einkaufsgemeinschaften haben dieses Vorgehen damit begründet, dass mehr Zeit für die Verhandlungen notwendig sei und sie H+ im dritten Quartal Termine vorschlagen werden.

H+ setzt sich dafür ein, dass die Verhandlungen wieder aufgenommen werden und eine Einigung für eine neue Vereinbarung ab dem 1. Januar 2025 verhandelt werden kann. Aus rechtlicher Sicht sind die Einkaufsgemeinschaften jedoch nicht verpflichtet eine solche Vereinbarung zu unterzeichnen. Ohne gültige Vereinbarung werden alle Spitäler und Kliniken ab 1. Januar 2025 die Rabatte wieder vollständig an die Versicherer weitergeben müssen.

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Manuela  Ocaña

Manuela Ocaña

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