Neue Empfehlungen betreffend separat verrechenbare Leistungen ST Reha
Die Paritätische Fachkommission hat sich auf die zusätzliche Verrechenbarkeit von TARMED-Pauschalen geeinigt. Die Aufnahme in die Klarstellungen erfolgt vorbehältlich der Genehmigung des Bundesrats.
Die Paritätische Fachkommission hat sich in den letzten Monaten intensiv mit der Weiterentwicklung der Klarstellungen betreffend separat verrechenbare Leistungen ST Reha auseinandergesetzt. Im Vordergrund standen die Themen TARMED-Pauschalen und TARMED-Kapitel 39 Bildgebende Verfahren.
Die Stimmberechtigen haben sich einstimmig darauf geeinigt, dass die TARMED-Pauschalen (Tarif-Nr. 002 und 003) in Kapitel 4.1 der Klarstellungen aufgenommen werden sollen. Für die separate Verrechenbarkeit gelten somit die gleichen Regeln wie für die TARMED-Einzelleistungen. Die Aufnahme in die Klarstellungen erfolgt per 1. Januar 2025 und gilt vorbehältlich der Genehmigung durch den Bundesrat. Die neuen Empfehlungen stehen auf der Website von H+ zur Verfügung.
Der Antrag zur Aufnahme von Kapitel 39 Bildgebende Verfahren auf die Positivliste wurde seitens Versicherer teilweise abgelehnt. Damit wurde die erforderliche Einstimmigkeit nicht erreicht und die bildgebenden Verfahren sind weiterhin nur in Kombination mit Leistungen aus anderen verrechenbaren TARMED-Kapiteln separat abrechenbar.