Informationen für Leistungserbringer zur Transition der COVID-19-Impfungen in die Regelstrukturen ab dem 1. Juli 2024

Ab dem 1. Juli 2024 werden die COVID-19-Impfungen in die Regelstrukturen überführt. Das heisst, dass ab diesem Zeitpunkt die COVID-19-Impfung wie andere Impfungen gehandhabt wird und durch die OKP vergütet wird. 

Während der COVID-19-Pandemie hat der Bund, gestützt auf seine subsidiäre Kompetenz nach dem Epidemiegesetz (EpG), die Versorgung der Bevölkerung mit Impfstoffen gegen COVID-19 sichergestellt. Ab dem 1. Juli 2024 werden die COVID-19-Impfungen in die Regelstrukturen überführt und somit gehandhabt wie andere Impfungen. Die Versorgung mit COVID-19-Impfstoffen wird dann auch durch die regulären Strukturen des Marktes sichergestellt. Dies teilt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mit. 

Ab dem 1. Juli werden COVID-19-Impfungen durch die OKP vergütet
Ab dem 1. Juli 2024 können die COVID-19-Impfstoffe, wie andere Impfstoffe auch, über die regulären Vertriebskanäle bestellt werden. Bis zum 30. Juni 2024 durchgeführte Impfungen werden weiterhin über die Kantone abgerechnet. Ab dem 1. Juli 2024 werden die COVID-19-Impfungen durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet. Dazu wird auf den 1. Juli 2024 Art.12a der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) angepasst, sowie die COVID-19-Impfstoffe auf die Spezialitätenliste aufgenommen. Die Details entnehmen Sie dem Schreiben des BAG

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