Selbstbehalt bei Arzneimitteln: Änderungen per 1. Januar 2024
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat am 22. September 2023 eine Änderung von Artikel 38a LV per 1. Januar 2024 vorgenommen.
Mit der Änderung des Artikels per 1. Januar 2024 will das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) die Abgabe von Generika und Biosimilars fördern und dadurch Einsparungen zu Gunsten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) ermöglichen. Dies teilt das EDI in einem Schreiben mit und bittet damit um eine entsprechende Information, auch an die Mitglieder von H+. Dies mit dem Ziel, dass die korrekte Abrechnung von Originalpräparaten und Generika bzw. Referenzpräparaten und Biosimilars auch unter Berücksichtigung der neuen Bestimmungen korrekt und nicht zum Nachteil der Versicherten erfolgt.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) weist insbesondere auf die Erhöhung des Selbstbehalts von 40 Prozent sowie auf den Bezug der günstigeren Generika und Biosimilars hin.
Diese Anpassungen sind bei der wirtschaftlichen Aufklärungspflicht der Patient:innen durch den Leistungserbringer zu beachten.
Das ganze Schreiben entnehmen Sie unter «Dokumente».