Qualitätsvertrag nach KVG Art. 58a: BAG fordert Anpassungen

Im November haben H+ und die Versicherer die Stellungnahme des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zum Qualitätsvertrag nach KVG Art. 58a erhalten. Das BAG fordert mehrere Anpassungen, sowohl im Vertrag als auch im dazugehörigen Konzept zur Qualitätsentwicklung.

Anfang 2022 haben die Mitglieder von H+ in einer Urabstimmung über den Qualitätsvertrag (QV) nach KVG Art. 58a abgestimmt. Über 80 Prozent der Mitglieder haben sich an der Abstimmung beteiligt und den QV zusammen mit dem Konzept zur Qualitätsentwicklung (KzQ) mit über 90 Prozent Ja-Stimmen angenommen. H+ und die Versicherer haben daraufhin den QV und das KzQ Anfang Mai dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht. Mitte November haben die Vertragspartner die Stellungnahme des BAG erhalten.

Anpassungen gefordert
Das BAG verlangt in mehreren Punkten Anpassungen. Diese betreffen sowohl den QV wie auch das KzQ. Insbesondere die Schnittstellenproblematik und die bessere Nutzung vorhandener Daten als Grundlage zur Qualitätsentwicklung müssten überprüft und ggf. angepasst werden. Das BAG erwartet die Antwort der Vertragspartner bis Ende Januar 2023. H+ und die Vertragspartner sind daran, eine gemeinsame Position zu erarbeiten und ein abgestimmtes Antwortschreiben zu verfassen.

Weiteres Vorgehen
Die Rückmeldung des BAG bedeutet, dass der Vertrag nicht wie geplant per 1.1.2023 in Kraft treten wird. Die Überarbeitungen des QV und KzQ wird einige Zeit in Anspruch nehmen und es ist heute nicht absehbar, wann sie dem Bundesrat zur erneuten Prüfung und Genehmigung eingereicht werden können. Mit der Anerkennung von Qualitätsverbesserungsmassnahmen fährt H+ fort. Diese sind weiterhin zentral im Rahmen des Konzepts zur Qualitätsentwicklung. Die adäquate Finanzierung der langfristigen Umsetzung des QV und des KzQ werden H+ höchstwahrscheinlich länger beschäftigen.

Wir werden Sie laufend über die weiteren Schritte informieren.

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Manuela  Ocaña

Manuela Ocaña

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