Parlament lehnt Kostensteuerung durch Tarifpartner und Referenzpreissystem für Generika ab

In der am 17. Dezember zu Ende gehenden Wintersession des Parlaments hat der Ständerat zwei von vier Massnahmen des Pakets 1b zur Kostendämpfung verworfen. Der Ständerat lehnt Kostensteuerungsmassnahmen durch Tarifpartner als auch ein Referenzpreissystem für Arzneimittel ab und folgt damit dem Entscheid des Nationalrats in der vergangenen Herbstsession. Differenzen zwischen den Räten verbleiben beim Beschwerderecht und Gewinnverbot für Krankenkassen.

H+ begrüsst, dass das Parlament derzeit ein Referenzpreissystem für Arzneimittel ablehnt. Auch Massnahmen zur Kostensteuerung unter den Tarifpartnern sind vorerst vom Tisch. Der Ständerat folgt mit diesem Entscheid in der aktuellen Wintersession dem Nationalrat. H+ hatte sich in der parlamentarischen Beratung im Rahmen von aktivem Lobbying als auch in den Sessionsschreiben stets für eine Ablehnung dieser Massnahmen eingesetzt.

Nur hauchdünn mit Stichentscheid von Ratspräsident Thomas Hefti (FDP/GL) sprach sich der Ständerat gegen die gesetzliche Verpflichtung der Leistungserbringer aus, in gesamtschweizerisch geltenden Verträgen Massnahmen zur Steuerung der Kosten zu vereinbaren. Bereits in der grossen Kammer fiel der Entscheid in der Herbstsession 2021 derart knapp aus. Damit gibt es keine Differenz mehr und die Massnahme ist vom Tisch. Zum Leidwesen von Gesundheitsminister Alain Berset wurde auch das Referenzpreissystem abgelehnt.

Mit beiden Massnahmen wollte der Bundesrat die Kosten im Gesundheitswesen senken. Damit sind zwei wichtige Punkte des Pakets 1b zur Kostensenkung im Gesundheitswesen definitiv vom Tisch. Dies ist nicht zuletzt auch dem politischen Lobbying durch H+ zu verdanken.

Differenzen bleiben beim Beschwerderecht für Krankenversicherer
Erneut befassen muss sich der Nationalrat dagegen mit dem Beschwerderecht für Krankenversicherer gegen die kantonale Spitalplanung. Der Ständerat will den Versicherern ein solches Recht – im Gegensatz zur grossen Kammer – einräumen. Der entsprechende Entscheid fiel allerdings auch in diesem Punkt erst mit Stichentscheid des Ratspräsidenten.

Ja nur zu verhandelten Rabatten
Differenzen verbleiben auch bei der Frage, ob die Versicherer künftig in der obligatorischen Grundversicherung durch verhandelte Rabatte bei Preisen und Tarifen Gewinne erwirtschaften dürfen. Der Nationalrat hatte diese Möglichkeit ins Gesetz eingebaut. Der Ständerat beharrte dagegen ohne Gegenstimme auf einem Gewinnverbot.

H+ unterstützt im Massnahmenpaket 1b lediglich Art. 44a «Verhandelte Rabatte», da diese Bestimmung die Tarifautonomie stärkt und den Preiswettbewerb fördert. H+ wird sich im Rahmen der weiteren parlamentarischen Debatten aktiv politisch einbringen und die entsprechende Position vertreten.

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