MTK/H+ Mustervertrag SwissDRG 2021/2022 liegt vor

Die Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) und H+ Die Spitäler der Schweiz haben sich auf eine Übergangslösung betreffend MTK/H+ Mustervertrag geeinigt. Die Übergangslösung gilt für Nicht-Universitätsspitäler, ist auf zwei Jahre befristet und gilt im Bereich Akutsomatik für UV/MV/IV-Versicherte.

Eine Delegation der Zentralstelle für Medizinaltarife (ZMT), die H+ Geschäftsstelle und eine Spitaldelegation haben gemeinsam den MTK/H+ Mustervertrag für 2021/2022 erarbeitet und zeitgerecht abgeschlossen Folgende Inhalte sind auf der Basis des aktuell gültigen MTK-Standardvertrags 2017 erarbeitet worden:

  • Die Berechnungsparameter für die Bestimmung der anrechenbaren Betriebskosten und des tarifwirksamen Basispreises.
  • Der Umfang und Prozess der Datenlieferung.
  • Weitere vertragliche Regelungen, u. a die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien sowie die generellen Prozesse bei der Rechnungstellung.

Das Ergebnis der Verhandlungen finden Sie zusammengefasst unter «Dokumente».
Die wichtigsten Eckwerte sind den H+ Aktivmitgliedern anlässlich von drei Infoveranstaltungen (25., 26. und 27. November 2020) mit Gelegenheit zur anschliessenden Diskussion präsentiert worden.

Der MTK-Vorstand hat dem MTK/H+ Mustervertrag 2021 als national einheitlichem Vertrag zugestimmt. Der H+ Vorstand hat dem MTK/H+ Mustervertrag 2021 im Sinne einer Empfehlung für Nicht-Universitätsspitäler anlässlich seiner Sitzung am 10. Dezember 2020 ebenfalls zugestimmt. Es obliegt nach wie vor jedem Vertragsspital, diesen Mustervertrag nun bilateral mit der MTK zu unterzeichnen.

Weiteres Vorgehen
Die ZMT wird zeitnah auf die Vertragsspitäler zugehen, um die Berechnung des spitalindividuellen tarifwirksamen Basispreises 2021 gemäss den gemeinsam erarbeiteten Parametern vorzulegen und den für 2021 und 2022 gültigen Vertrag mit jedem einzelnen Vertragsspital abzuschliessen.

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Pascal  Besson

Pascal Besson

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