Finanzierung der Palliative Care neu regeln

Palliative Care ist heute in allen Settings unterfinanziert. Dies betrifft auch den Spitalbereich. Die Politik anerkennt den Handlungsbedarf zunehmend, wie der jüngste Vorstoss im Ständerat zeigt.

Der Bundesrat hat am 18. September 2020 seinen Bericht zum Postulat 18.3384 (SGK-SR) «Bessere Betreuung und Behandlung von Menschen am Lebensende» veröffentlicht. Er kommt zum richtigen Schluss, dass die Leistungsangebote der Palliative Care heute nicht ausreichend in die Gesundheitsversorgung integriert sind. Gleichzeitig mit dem Bericht hat der Bundesrat ein Paket von elf Massnahmen verabschiedet: Sie reichen von der Verbesserung der gesundheitlichen Vorausplanung über die Förderung der allgemeinen und der spezialisierten Palliative Care bis hin zur Verbesserung des Zugangs für besonders vulnerable Patientengruppen.

Gesamtschau nötig
Aus Sicht von H+ gehen die Massnahmen in die richtige Richtung, sie sind jedoch zu wenig verbindlich. Gemeinsam mit dreizehn Partnerorganisationen fordert H+ eine Verschiebung des Fokus von Soft-Law-Massnahmen auf Hard-Law-Massnahmen, insbesondere was die Finanzierung von Palliative Care-Leistungen betrifft. In praktisch allen Bereichen besteht heute eine Unterfinanzierung. Dies betrifft den Spitalbereich, namentlich Palliativstationen, aber auch Hospize, Pflegeinstitutionen, den ambulanten Bereich sowie die Schnittstellen.

Motion eingereicht
Diese Erkenntnis gab den Anstoss zur Motion 20.4264 «Für eine angemessene Finanzierung der Palliative Care», welche die sozial- und gesundheitspolitische Kommission des Ständerats im Oktober 2020 einstimmig beschlossen hat. Gefordert wird eine Verankerung der Palliative Care im KVG, unter gleichwertiger Berücksichtigung aller Settings. Die breite Allianz der Leistungserbringer, Senioren- und Patientenorganisationen sowie der Fachgesellschaft palliative ch hat einen Katalog von neun Massnahmen definiert, den es in naher Zukunft umzusetzen gilt. Der Ständerat behandelte die Motion in der Wintersession und hat diese ebenfalls angenommen.

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Stefan  Berger

Stefan Berger

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