Vereinbarung betreffend die teilweise Rabattweitergabe: Evaluationsbericht 2024 liegt vor
Der Evaluationsbericht 2024 zur Verwendung der zurückbehaltenen Rabatte liegt vor und zeigt Fortschritte wie auch Schwachstellen auf. Die Datenlage hat sich im Vergleich zum Vorjahr verbessert. Mit der neuen Vereinbarung ab 2025 werden weitere Lücken geschlossen und Verbesserungen in der Datenqualität erreicht werden.
Mit dem vorliegenden Bericht 2024 legt die Berner Fachhochschule (BFH) zum dritten Mal eine unabhängige Evaluation der Qualitätsverbesserungsmassnahmen (QVM) vor, basierend auf Selbstdeklarationen der Leistungserbringer für das Jahr 2024.
Insgesamt wurden 731 QVM von 66 Leistungserbringern eingereicht. Für die Evaluation ausgeschlossen wurden
- QVM, die noch nicht vollständig implementiert wurden,
- QVM, die bereits als anerkannte QVM gemäss Qualitätsvertrag nach Art. 58a KVG gelten und
- nationale Programme.
Nach dieser Vorselektion blieben 175 QVM übrig, davon konnten 65 Massnahmen detailliert evaluiert werden – eine Auswahl, die aufgrund der zeitlichen und finanziellen Rahmenbedingungen notwendig war. Ziel der Evaluation war es zu beurteilen, ob die durch die Vereinbarung gemäss KVV 76b/76c angestrebte Verbesserung der Behandlungsqualität nachweislich erreicht wurde.
Erkenntnisse auf einen Blick:
- Bei 23 der 65 QVM (35,4 Prozent) wurde eine tatsächliche oder potenzielle Verbesserung der Behandlungsqualität festgestellt.
- Rund 60 Prozent der QVM waren aufgrund unspezifischer Zielsetzungen oder lückenhafter Angaben nicht abschliessend beurteilbar.
- Bei 17 QVM (26,2 Prozent) lagen Ausgangswerte und bei 30 QVM (46.2 Prozent) Angaben zu den erreichten Ergebnissen vor.
- Die meisten QVM wurden in den Handlungsfeldern Patientensicherheit und Qualitätskultur umgesetzt.
Positiv hervorzuheben: Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Qualität der eingereichten Daten verbessert. Die individuellen Rückmeldungen aus der Evaluation 2023 scheinen bei den Leistungserbringern Wirkung gezeigt zu haben.
Gleichzeitig zeigt der Bericht auch klar auf: Für eine valide Evaluation braucht es konsistente Datengrundlagen. Mit der seit dem 1. Januar 2025 geltenden neuen Vereinbarung, die unter anderem die möglichen QVM klar definiert und eine digitale Datenerhebung über spitalinfo.ch vorsieht, kann ein wichtiger Schritt zur Standardisierung und besseren Nachvollziehbarkeit gemacht werden.