Stellungnahme von H+ zur entscheidenden Phase der ersten Etappe der Pflegeinitiative

Die Umsetzung der ersten Etappe der Pflegeinitiative befindet sich mit der Vernehmlassung zu mehreren Verordnungen in einer entscheidenden Phase: H+ hat dazu Stellung genommen und bei den Spitälern und Kliniken eine Umfrage zu den Vorschlägen des Bundesrates durchgeführt, an der sich knapp 70 Spitäler und Kliniken beteiligten.

Unsere eingereichte Stellungnahme finden Sie hier.

Anlässlich einer Informationsveranstaltung des Bundes am 6. September über die geplanten Verordnungen wurde klar, dass drei Themen bei der ersten Etappe der Pflegeinitiative äusserst strittig sind:

  1. Die unzureichende Entschädigung für die praktischen Ausbildungsleistungen der Spitäler.
  2. Der zu erwartende hohe Bürokratieaufwand, um die Bundesgelder beziehen zu können.
  3. Unnötige Hürden für erfahrenes diplomiertes Pflegepersonal, um seine Leistungen eigenverantwortlich abrechnen zu können.

Diese Tendenz bestätigten auch die befragten Spitäler und Kliniken. Zusätzlich nutzten sie intensiv die Möglichkeit, Vorschläge und Ergänzungen zu den Vorlagen und zur Empfehlung von H+ zu machen.

Stellungnahme von H+ zur Umsetzung der ersten Etappe der Pflegeinitiative auf Basis der Mitgliederrückmeldungen

H+ positionierte folgende Kernanliegen aus Sicht der Leistungserbringer bei der Ausgestaltung der Verordnungen:

  • Erstens müssen die Verordnungen einfach und praktikabel sein, um rasch und mit der minimal nötigen Bürokratie umgesetzt werden zu können. Dies ist auch das Kernanliegen der GDK. Diese Forderung betrifft insbesondere die Ausbildungsförderverordnung, gemäss deren Entwurf befürchtet werden muss, dass die Bundesgelder nur mit hohem administrativem Aufwand zu erhalten sind. Diese Forderung betrifft fast alle Kapitel der Ausbildungsförderverordnung.
  • Zweitens muss garantiert sein, dass die zusätzlichen Ausbildungsleistungen der Leistungserbringer finanziert werden. Insbesondere müssen die Spitäler bei der Ausbildungsoffensive zusätzlich zur bisher völlig ungenügenden Eintarifierung ihrer Ausbildungsleistungen eine kostendeckende Finanzierung über die Bundessubventionen erhalten können. Der entsprechende Artikel 2 ist daher zu überarbeiten. 
  • Drittens unterstützt H+ die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege durch Ausbildungsbeiträge an Studierende FH und HF. Jedoch fordert H+ neben einer individuellen Bemessung von Ausbildungsbeiträgen für Studierende der Pflege auch die Förderung anhand kollektiver Parameter wie einer Altersgrenze und der Sicherheit, dass die Beträge für die vollständige Ausbildungsdauer gesprochen werden.
  • Viertens ist die Bestimmung in der Krankenpflegeleistungsverordnung, dass Pflegefachpersonen zusätzlich zu den zwei Jahren Berufserfahrung in der Pflege nochmals zwei Jahre bereichsspezifische praktische Tätigkeit für die eigenverantwortliche Erbringung von Leistungen nach Art. 7 Abs. 2 Bst. a und c nachweisen müssen und die selbständige Leistungserbringung auf diesen Bereich beschränkt bleibt, praxisfremd und nicht umsetzbar. Dier Vorschlag ist zu überarbeiten, sonst drohen Fehlanreize.

Das Ausführungsrecht soll zusammen mit dem Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege, der abschliessenden Inkraftsetzung des Gesundheitsberufegesetzes und den Bundesbeschlüssen per 1. Juli 2024 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt sollen die finanziellen Beiträge des Bundes beantragt und ausbezahlt werden können. 

Rückblick auf bisherige Umsetzung der Pflegeinitiative
Der Bundesrat verabschiedete die Botschaft zur ersten Etappe am 25. Mai des vergangenen Jahres. Der Inhalt entspricht dem indirekten Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative und wurde deshalb ohne vorgängige Vernehmlassung an das Parlament überwiesen. Das Parlament wiederum nahm die Vorlage in der Schlussabstimmung in der Wintersession 2022 an. Damit war der Weg frei für die Erarbeitung der Verordnungen.

Der Bundesrat hat Ende August 2023 das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, ein Vernehmlassungsverfahren zur Umsetzung der ersten Etappe der Pflegeinitiative durchzuführen und die vorgeschlagenen Verordnungsänderungen publiziert.

Für Rückfragen zum Thema steht Ihnen Ines Trede gerne zur Verfügung.

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