Empfehlung zur Ausgestaltung eines Qualitätsmanagementsystems (QMS)

Die H+ Fachkommission Qualität hat einen Leitfaden mit Empfehlung zur Ausgestaltung eines Qualitätsmanagementsystems (QMS) erarbeitet. Dieser konkretisiert die Kriterien, die im Qualitätsvertrag (QV) nach Art. 58a KVG für alle Managementsysteme verbindlich festgehalten sind (Anhang 1 Ziffer 2.1) und dient den Leistungserbringern als Hilfestellung.

Die H+ Fachkommission Qualität hat unter der Federführung von Andre Baumgart, Leitung Qualitätsmanagement und Patientensicherheit beim Verband der Zürcher Krankenhäuser (VZK), und in Begleitung der H+ Geschäftsstelle, einen Leitfaden mit Empfehlung zur Ausgestaltung eines Qualitätsmanagementsystems (QMS) erarbeitet. H+ hat die GDK und swissmedic ebenfalls konsultiert und ihre Inputs aufgenommen.

Der Leitfaden ist als Hilfestellung für Leistungserbringer gedacht. Der Leitfaden:

  • umfasst Muss- und Kann-Kriterien entlang den gesetzlichen sowie vertraglichen Grundlagen
  • zeigt beispielhaft auf, wie die Anforderungen im PDCA umgesetzt werden können und
  • beinhaltet eine Checkliste zur Selbstüberprüfung.

Jeder Leistungserbringerin steht es frei, andere Festlegungen zum Erfüllen der Mindestanforderungen gemäss QV nach Art. 58a KVG zu treffen. Die Verwendung eines zertifizierten QMS im Rahmen des QV wird nicht verlangt.

Es ist zu beachten, dass die Kantone im Rahmen ihrer Aufgabe als Regulator eigene, weitergehende Anforderungen an ein QMS festlegen können und Überprüfungen durchführen können (KVV Art. 58d Abs. 2 Bst. b).

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Isabelle  Praplan

Isabelle Praplan

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