Anpassungen in der Branchenlösung REKOLE®

Die Fachkommission Rechnungswesen und Controlling (REK) hat mehrere Änderungen der Branchenlösung REKOLE® validiert und einen neuen REK-Antrag behandelt.

Die nationale REK-Kommission hat an ihrer Sitzung im September 2022 folgende Änderungen beschlossen:

Anpassungen von Kapitel 9 gemäss REK-Entscheid 20_001
In ihrem REK-Entscheid 20_001 hat die REK-Fachkommission beschlossen, dass der von der SwissDRG AG definierte tarifarische Fall (Akutsomatik/Reha/Psy.) ab 2024 in der Kostenrechnung gemäss REKOLE® als kleinste bebuchbare Einheit übernommen werden muss. Wie im eFlash 10/2022 angekündigt, wurden die auf diesen Entscheid zurückzuführenden Anpassungen der Branchenlösung REKOLE® validiert und sind ab sofort auf der Website von H+ zu finden (siehe REK-Entscheid 20_001).

Anpassungen der Kapitel 5 und 7 gemäss REK-Entscheid 21_001
Mit der Zurückweisung des REK-Entscheids 21_001 im Dezember 2021 hat die REK-Fachkommission bestätigt, dass Anlagen in Bau bei der Bestimmung der kalkulatorischen Zinsen nicht berücksichtigt werden dürfen. Die REK ist sich aber einig, dass die Definition der Regulatory Asset Base (RAB) präzisiert werden muss, damit sie mit dem REK-Entscheid 21_001 kongruent ist. H+ hat die REKOLE®-Kapitel 5 und 7 entsprechend angepasst und die Änderungen zusammengefasst auf der Website von H+ veröffentlicht (siehe Anhang REK-Entscheid 21_001).

Zurückweisung des REK-Antrags 22_001
Die REK-Kommission hat den REK-Antrag 22_001 zurückgewiesen. Darin wurde vorgeschlagen, die bestehende Regelung zur Kostenabgrenzung der universitären Lehre und Forschung gemäss REKOLE® zu sistieren, bis eine klare gesetzliche Regelung vorliegt. Konkret sollen im Kostenträgerausweis von ITAR_K® die GDK-Normabzüge bzw. die vom Kanton erhaltenen Beiträge an die universitäre Lehre und Forschung anstelle der effektiv erhobenen Kosten ausgewiesen werden.

Die REK ist sich bewusst, dass die Unterfinanzierung der Aktivität der universitären Lehre für die Spitäler ein zentrales Problem darstellt und prioritär behandelt werden muss, ist aber der Meinung, dass der Lösungsvorschlag des REK-Antrags 22_001 das Problem der Unterfinanzierung langfristig nicht löst. Vielmehr ist die REK der Ansicht, dass eine Lösung angestrebt werden soll, bei der die effektiven Kosten durch die von den Kantonen entrichteten gemeinwirtschaftlichen Leistungen gedeckt werden.

Der REK-Entscheid 22_001 wurde ebenfalls auf der Website von H+ veröffentlicht.

Reichen Sie Ihre Anträge ein
Sie haben die Möglichkeit, Anträge einzureichen, die dann von der REK-Fachkommission geprüft werden. Das REK-Antragsformular finden Sie auf der Website von H+. Die Kommission kommt regelmässig zusammen und behandelt die eingegangenen Anträge. Damit stellt sie die Weiterentwicklung der Branchenlösung REKOLE® für die Kostenrechnung in den Spitälern und Kliniken als «Lernende» sicher.

Kontakt

Michaël  Rolle

Michaël Rolle

031 335 11 32
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