Verhandlungen zum neuen Qualitätsvertrag erfolgreich abgeschlossen

Die H+ Mitglieder haben sich positiv geäussert, das Konzept zur Qualitätsentwicklung als Grundlage einzusetzen, um den neuen Art. 58a KVG zu erfüllen. Die Vertragspartner haben die Verhandlungen somit abschliessen können. Nun stehen die Genehmigungen durch die Verbände und den Bundesrat an.

Das revidierte, seit 1. April 2021 gültige KVG verpflichtet H+, mit den Verbänden der Versicherer Verträge über die Qualitätsentwicklung abzuschliessen. Als integraler Bestandteil des Qualitätsvertrags haben die Vertragspartner ein Konzept zur Qualitätsentwicklung erarbeitet, welches die konkreten, verbindlichen Schritte zur Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken beschreibt.

Mitglieder äussern sich positiv zum Konzept zur Qualitätsentwicklung
H+ hat das Konzept im Oktober 2020 und Juni 2021 bei den Mitgliedern in die Vernehmlassung geschickt, um sicher zu gehen, dass die Stossrichtung von der Basis getragen wird. Insgesamt haben sich die Mitglieder positiv zum Konzept zur Qualitätsentwicklung als Grundlage zur Erfüllung des neuen Art. 58a KVG geäussert. Basierend auf den Rückmeldungen und Verbesserungsvorschlägen aus den beiden Vernehmlassungen, ist das  Konzept weiter angepasst worden. Parallel dazu ist der eigentliche Qualitätsvertrag sowie die zukünftige Zusammenarbeit der Vertragspartner im ANQ erarbeitet worden. Nun haben die Vertragspartner die Verhandlungen abschliessen können. An dieser Stelle möchte die Geschäftsstelle von H+ einen grossen Dank aussprechen an jene zahlreichen Spitäler und Kliniken, welche die Geschäftsstelle mit ihrem Wissen und ihrer Praxiserfahrung während nun zwei Jahren kontinuierlich unterstützt haben.

In einem nächsten Schritt wird der Qualitätsvertrag inklusive Konzept zur Qualitätsentwicklung den Verbänden der Vertragspartner zur Genehmigung unterbreitet. Nach Behandlung im Vorstand von H+ wird eine Urabstimmung bei den Aktivmitgliedern stattfinden (voraussichtlich Anfang 2022). Wird der Qualitätsvertrag (inkl. Konzept) von den Mitgliedern angenommen, wird dieser dem Bundesrat per 1. April 2022 zur Genehmigung eingereicht. Derzeit liegen H+ keine Informationen, wie lange es in etwa dauern wird, bis der Bundesrat den Vertrag genehmigt und dieser damit in Kraft tritt.

Die Inhalte des angestrebten neuen Qualitätsvertrags (inkl. Konzept) sowie Begleitinformationen werden zum Start der Urabstimmung auch auf der H+ Webseite publiziert.

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