REKOLE®: Tarifarischer Fall ab 2023 kleinste bebuchbare Einheit

Ab 2023 gilt der tarifarische Fall gemäss SwissDRG-Definition als verbindliche kleinste bebuchbare Einheit in der Kostenrechnung nach REKOLE®. Ab dem 1. Januar 2022 wird die Regel für den Wiedereintritt nach Verlegung in der Rehabilitation so angepasst, dass sie dem tarifarischen Fall von SwissDRG entspricht.

Bei der Einführung des REKOLE®-Handbuchs 2005  ist der administrative Fall als kleinste bebuchbare Einheit in der Kostenrechnung bestimmt worden. Als die SwissDRG AG 2012 das Fallpauschalen-System einführte, definierte sie den tarifarischen Fall. Er entspricht der kleinsten Rechnungseinheit in der Akutsomatik. Anschliessend wurde dieser auch in der Psychiatrie und in der Rehabilitation festgelegt.

Heute sind die – wenn auch minimen – Unterschiede zwischen den beiden Definitionen (in den meisten Fällen deckt sich der tarifarische Fall mit dem administrativen Fall) vor allem in der Rehabilitation und der Psychiatrie mit zu viel administrativen Aufwand verbunden. Zudem besteht im Schweizer Gesundheitswesen erstmals Konsens für eine nationale Definition des tarifarischen Falls für die drei grossen stationären Bereiche Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie.

H+ Vorstand: Tarifarischer Fall verbindlich aufnehmen
Der Vorstand von H+ hat daher beschlossen, den von SwissDRG definierten tarifarischen Fall verbindlich als kleinste bebuchbare Einheit in die Kostenrechnung gemäss REKOLE® zu übernehmen. Damit wird die Anwendung der für den administrativen Fall geltenden Regeln wie im Handbuch REKOLE® beschrieben freiwillig.

Dieser Paradigmenwechsel tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und wird ab 1. Januar 2024 für REKOLE® zertifizierungsrelevant sein. Um den administrativen Fall bereits ab dem 1. Januar 2022 dem tarifarischen Fall in der Rehabilitation anzugleichen, muss die Rehabilitationsklinik bei einer Rückweisung des Patienten ins Akutspital den administrativen Fall nicht mehr 14, sondern 18 Tage offen lassen (Kapitel 9.7.5 «Wiedereintritt wegen Verlegung», Handbuch REKOLE®).

Einzelheiten finden Sie in den REK-Entscheiden auf unserer Website.

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Florian  Bossion

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