Bundesrat genehmigt nationale stationäre Tarifstrukturen

Der Bundesrat hat die aktualisierten Versionen der Tarifstrukturen SwissDRG und TARPSY gutgeheissen.

Die für das Jahr 2021 national gültigen stationären Tarifstrukturen SwissDRG 10.0 und TARPSY 3.0 hat der Bundesrat am 11. November 2020 gutgeheissen.

SwissDRG: drei Entwicklungsschwerpunkte
In der Tarifstruktur SwissDRG 10.0 betreffen die Entwicklungsschwerpunkte die Bereiche «Hochaufwendige Fälle», Intensivmedizin sowie Major Diagnostic Categories (MDC). Zudem sind die Zusatzentgelte angepasst worden. Von den 220 im Jahr 2018 eingereichten Anträgen hat die SwissDRG AG 144 Anträge stattgegeben und in der Tarifstruktur abgebildet.

TARPSY: neun weitere Split-Kriterien
Bei der Entwicklung zur TARPSY Version 3.0 wurden in den 19 bewerteten Basis Psychiatric Cost Groups (PCG) neun weitere Split-Kriterien eingeführt. Zwei wurden entfernt und ein Split-Kriterium ist geschärft worden. Von drei eingereichten Anträgen wurden zwei abgelehnt und einem stattgegeben. Weiter stehen in der Version 3.0 erstmals auch TARPSY-spezifische Zusatzentgelte zur Verfügung. Die Zusatzentgelte dürfen gemäss SwissDRG weiterhin auch unter TARPSY angewendet werden.

Mit der Zustimmung des Bundesrates werden beide Tarifstrukturen am 1. Januar 2021 in Kraft treten.

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Bernhard  Freudiger

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