Vereinbarung separat verrechenbare Leistungen unter TARPSY genehmigt
Der Bundesrat hat die Vereinbarung zur separaten Verrechnung von Leistungen während eines stationären Aufenthaltes als Ergänzung zum Tarifstruktur-Vertrag und die Anpassungen des Tarifstruktur-Vertrags TARPSY genehmigt.
Anlässlich seiner Sitzung vom 22. Mai 2024 hat der Bundesrat die von den Tarifpartnern eingereichten Anträge auf deren KVG-Konformität geprüft und genehmigt.
Der Bundesrat hat die Vereinbarung zur separaten Verrechnung von Leistungen während eines stationären Aufenthaltes in der Psychiatrie, die seit Anfang dieses Jahres umgesetzt wird, sowie die damit verbundenen Klarstellungen genehmigt. Andererseits wurde der Tarifstruktur-Vertrag (in der CUG) TARPSY genehmigt, der den neuen Gegebenheiten angepasst wurde.
Im Tarifstruktur-Vertrag wurde der obsolet gewordene Teil zum Monitoring entfernt, die Ziffer 4 betreffend «Separaten Verrechnung von Leistungen während eines stationären Aufenthaltes (Art. 49 Abs. 1 KVG)» im Teil II eingefügt und ein paar redaktionelle Anpassungen vorgenommen.
H+ Mitglieder, die dem Tarifstruktur-Vertrag bereits beigetreten sind, müssen nichts unternehmen, um weiterhin Tarifpartner dieses Vertrages zu bleiben.