Mitgliederbefragung zur entscheidenden Phase der ersten Etappe der Pflegeinitiative

Die Umsetzung der ersten Etappe der Pflegeinitiative geht in eine entscheidende Phase: Aktuell sind mehrere Verordnungsänderungen in der Vernehmlassung. H+ nimmt dazu Stellung und führt bei den Spitälern und Kliniken vom 27. Oktober bis zum 10. November eine Befragung zu den Vorschlägen des Bundesrates durch.

Am 6. September 2023 hatte H+ Gelegenheit, sich in einer Informationsveranstaltung mit den interessierten Kreisen über die Verordnungsentwürfe des Bundesrats zur ersten Etappe der Pflegeinitiative und ihre konkreten Auswirkungen in der Praxis der Spitäler und Kliniken zu informieren und Anliegen einzubringen.  H+ wird sich fristgerecht zu den wichtigsten Themen dieser Vorlagen aus Sicht der Spitäler und Kliniken äussern.

Mitgliederbefragung ab dem 27. Oktober 2023
Wir laden Sie daher ein, uns ab dem 27. Oktober 2023 im Rahmen einer Mitgliederbefragung Ihre Zustimmung respektive Ablehnung zu den Verordnungsentwürfen darzulegen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, freie Bemerkungen zu den Vorlagen und zur Empfehlung von H+ zu machen.  Die Einladungen werden via Spitaldirektionen an die Pflegedirektionen gerichtet. Pro Institution erwarten wir eine konsolidierte Antwort.

Die Frist für die Antwort läuft bis 10. November 2023. Wir werden Sie über die Ergebnisse orientieren. Bitte melden Sie sich bei uns, falls Sie keinen Einladungslink erhalten haben und teilnehmen möchten. Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Ines Trede.

Sicht von H+ zur Umsetzung der ersten Etappe der Pflegeinitiative:
H+ hat bisher folgende Kernanliegen aus Sicht der Leistungserbringer bei der Ausgestaltung der Verordnungen identifiziert:

  • Erstens müssen die Verordnungen einfach und praktikabel sein, um rasch und mit der minimal nötigen Bürokratie umgesetzt zu werden. Dies ist auch das Kernanliegen der GDK. Dies betrifft insbesondere die Ausbildungsförderverordnung, gemäss deren Entwurf befürchtet werden muss, dass die Bundesgelder nur mit hohem administrativem Aufwand zu erhalten sind.
  • Zweitens muss garantiert sein, dass die zusätzlichen Ausbildungsleistungen der Leistungserbringer finanziert sind. Insbesondere müssen die Spitäler bei der Ausbildungsoffensive zusätzlich zur bisher völlig ungenügenden Eintarifierung ihrer Ausbildungsleistungen eine kostendeckende Finanzierung über die Bundessubventionen erhalten können. Dies wird aktuell in Artikel 2 der Ausbildungsförderverordnung praktisch ausgeschlossen.
  • Drittens findet die Umsetzung weitgehend in den Kantonen statt. Dies bedeutet, dass derzeit in den Kantonsparlamenten Gesetzgebungsverfahren laufen, um die gesetzlichen Voraussetzungen für die Umsetzung zu erfüllen. Erst dann können Bundesgelder beantragt werden. Parallel dazu wurden die nationalen Verordnungen formuliert. Dies könnte zu Widersprüchen zwischen den Verordnungen des Bundes und den kantonalen Ausführungsgesetzen führen. In dieser Situation ist die GDK aufgerufen, ihre Rolle als koordinierende Instanz wahrzunehmen und den Kantonen eine rasche Anpassung der kantonalen Gesetze mit Nachdruck zu empfehlen. Die Webseite der GDK enthält eine Übersicht des aktuellen Standes.

Das Ausführungsrecht soll zusammen mit dem Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege, der abschliessenden Inkraftsetzung des Gesundheitsberufegesetz und den Bundesbeschlüssen per 1. Juli 2024 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt sollen die finanziellen Beiträge des Bundes beantragt und ausbezahlt werden können. 

Rückblick auf bisherige Umsetzung der Pflegeinitiative
Der Bundesrat verabschiedete die Botschaft zur ersten Etappe am 25. Mai des vergangenen Jahres. Der Inhalt entspricht dem indirekten Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative und wurde deshalb ohne vorgängige Vernehmlassung an das Parlament überwiesen. Das Parlament wiederum nahm die Vorlage in der Schlussabstimmung in der Wintersession 2022 an. Damit war der Weg frei für die Erarbeitung der Verordnungen.

Der Bundesrat hat Ende August 2023 das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, ein Vernehmlassungsverfahren zur Umsetzung der ersten Etappe der Pflegeinitiative durchzuführen und die vorgeschlagenen Verordnungsänderungen publiziert.

Die Vernehmlassung endet am 23. November 2023. Die Verordnungen sind unter folgendem Link zu finden. Es handelt sich um die Verordnung über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (Ausbildungsförderverordnung Pflege) und um Änderungen der KLV und KVV (Details siehe Orientierungsschreiben Organisationen).

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