H+ nimmt Stellung zur Anpassung KVV und VKL im Bereich Tarifermittlungsgrundsätze

Die geplanten Anpassungen der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung (VKL) im Bereich Tarifermittlungsgrundsätze werden eine direkte Auswirkung auf die Tarife der einzelnen Leistungserbringer haben. Somit sind aus Sicht von H+ diese Anpassungen sehr gut zu durchdenken.

Das Umfeld der Spitäler und Kliniken hat sich innert kurzer Zeit enorm verändert, beispielsweise mit der Akzentuierung des Fachkräftemangels, den Forderungen nach besseren Arbeitsbedingungen, aber auch durch die allgemeine Teuerungsentwicklung. H+ akzeptiert aus diesem Grund keine weiteren Ertragsminderungen. Mit der Umsetzung der geplanten Anpassungen der Verordnung KVV und der Verordnung VKL werden die bereits viel zu tiefen EBITDAR-Margen der Spitäler und Kliniken weiter sinken. Aufgrund der hohen Relevanz der KVV- und VKL-Anpassungen, insbesondere mit Blick auf die Versorgungssicherheit, fordert H+ einen Marschhalt und das Einsetzen einer fachkompetenten Arbeitsgruppe mit dem Auftrag, ein entsprechendes Benchmarking-Verfahren zu konzipieren. Dieses kann bei Bedarf in den Verordnungen aufgenommen werden.

Details zu den Forderungen von H+ finden Sie unter «Dokumente».

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