Labors müssen neu eine GLN Labor beantragen
Alle Labors in der Schweiz sind neu verpflichtet eine GLN Labor beim Verein für Qualitätsentwicklung im medizinischen Laboratorium (QUALAB) zu beantragen. Die Labors müssen die GLN Labor zudem dem Qualitätskontrollzentrum melden.
Seit Januar 2021 ist der Schweizerische Verein für Qualitätssicherung im medizinischen Laboratorium (QUALAB) als Verein organisiert. Gleichzeitig hat QUALAB seine Regelungen und Prozesse den Änderungen des KVG und KVV im Bereich der Qualität und Wirtschaftlichkeit angepasst.
Für die Labors nach KVV 54 bedeutet dies folgende Änderungen:
- Neu muss sich jedes Labor bei QUALAB registrieren
- Jedes Labor erhält nach der Registrierung eine eigene Global Location Number GLN Labor
- Die Labors müssen die GLN Labor dem Qualitätskontrollzentrum melden
- Jedes Labor bezahlt QUALAB eine jährliche Registriergebühr
Die Registrierung bei QUALAB ist obligatorisch und gilt für sämtliche Laborarten. QUALAB erfasst nur für die registrierten Labors die Teilnahme an den externen Qualitätskontrollen (EQK) und den Nachweis des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses. Fehlen diese Nachweise, kann dies Sanktionen durch die Versicherer gemäss Art. 59 KVG oder Massnahmen der Aufsichtsbehörden gemäss Art. 38 KVG zur Folge haben.
Bitte registrieren Sie Ihr(e) Labor(s) umgehend auf der Website von QUALAB. Weitere Angaben finden Sie auch im untenstehendem Dokument und in der Rubrik «Registration Labor» von QUALAB.