Bundesrat genehmigt den Qualitätsvertrag nach Art. 58a KVG
Der Bundesrat hat am 22. Mai 2024 den Qualitätsvertrag nach Art. 58a KVG genehmigt. Er tritt per sofort in Kraft mit einer zweijährigen Einführungsphase.
Mit der Genehmigung durch den Bundesrat tritt der Qualitätsvertrag nach Art. 58a KVG (QV58a) ab sofort in Kraft. H+ erreicht damit zusammen mit curafutura und santésuisse einen Meilenstein. Es ist der erste Vertrag dieser Art, der durch den Bundesrat genehmigt wurde und wird als Grundlage für weitere Verträge nach Art. 58a KVG dienen. Mit der Genehmigung tritt auch der analoge Qualitätsvertrag mit der MTK, IV und MV in Kraft.
Für die Umsetzung des Qualitätsvertrags in den Spitälern und Kliniken gilt eine Einführungszeit von zwei Jahren, in der keine Sanktionen ergriffen werden dürfen. Im Jahr 2025 werden Pilotaudits stattfinden. Zudem ist auch die Einführung der einzelnen Handlungsfelder und deren Mindestanforderungen über drei Jahre gestaffelt.
Um die Spitäler und Kliniken bei der Umsetzung des QV58a zu unterstützen, finden ab Juni verschiedene Veranstaltungen und Kurse statt:
- Informationsveranstaltung am Freitag, 14. Juni 2024, mit einem halben Tag Input-Referaten und einem halbtägigen Workshop.
- Schulungen auf Deutsch, Französisch und Italienisch für verschiedene Zielgruppen. Eine Übersicht und weitere Informationen finden Sie bei H+ Bildung (Deutsch) und bei Espace Compétences (Französisch und Italienisch).
- Fachbereich-übergreifende Aktivkonferenz am 3. September 2024 in Olten. Weitere Informationen dazu folgen im Sommer.