Tarifpartner unterschreiben Vereinbarung zu separat verrechenbaren Leistungen unter TARPSY
Die Tarifpartner haben die Vereinbarung betreffend separat verrechenbare Leistungen unter TARPSY unterschrieben. Dies ermöglicht es den Tarifpartnern, diese beim Bundesrat zur Genehmigung einzureichen.
Die Tarifpartner curafutura, santésuisse und H+ haben die «Vereinbarung zur separaten Verrechnung von Leistungen während eines stationären Aufenthaltes (Art. 49 Abs. 1 KVG)» als Ergänzung zum Tarifstrukturvertrag TARPSY unterzeichnet. Die Vereinbarung kann ab dem 1. Januar 2024 angewendet werden, sofern der Bundesrat diese genehmigen wird. Eine vergleichbare Vereinbarung zu ST Reha hat der Bundesrat genehmigt. Somit rechnen die Tarifpartner auch in diesem Fall mit grünem Licht.
Teil der Lösung sind die Klarstellungen, die genau darstellen, welche ambulanten Leistungen während einem Aufenthalt in einer psychiatrischen Institution abgerechnet werden können und welche nicht. Diese basieren auf den bewährten Klarstellungen für ST Reha, die bereits seit 2022 gelten.
Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kliniken die separat verrechenbaren Leistungen unter TARPSY nicht mehr in der Baserate berücksichtigen. Die Tarifverträge, welche dies so geregelt haben, müssen die Kliniken mit den Einkaufsgemeinschaften anpassen.
H+ hat die im Tarifstruktur-Vertrag TARPSY betroffenen Kapitel entsprechend angepasst.