Mehrwertsteuer: News für Spitäler und Kliniken

Ab dem 1. Januar 2024 werden die Mehrwertsteuersätze erhöht. Spitäler und Kliniken müssen die Abrechnungen zwingend über die Website der eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) ausfüllen und verschicken.

Folgende Anpassungen im Mehrwertsteuergesetz werden in den nächsten beiden Jahren umgesetzt.

Anpassungen der Mehrwertsteuersätze
Bei den Abstimmungen vom 25. September 2022 über die Änderung des AHV-Gesetzes und den Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV hat das Schweizer Volk einer Erhöhung der Mehrwertsteuersätze zugestimmt. Ab dem ersten Januar 2024 wird der Normalsatz auf 8,1 Prozent, der Sondersatz für Beherbergungsleistungen auf 3.8 Prozent und der reduzierte Satz auf 2.6 Prozent angehoben. Die Pauschalsätze werden ebenfalls geändert. Die MWST-Abrechnungen hingegen müssen auch Spitäler und Kliniken zwingend ausfüllen und in elektronischer Form von der Website der eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) aus verschicken. Die MWST-Broschüre von H+ wird bis Ende Jahr entsprechend angepasst.

Teilrevision des MwSt.-Gesetzes
Zudem wurden die im Parlament noch bestehenden Differenzen bezüglich der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes bereinigt. Die verschiedenen Änderungen im Zusammenhang mit dieser Teilrevision, die vom Parlament verabschiedet wurden, finden Sie in der Datei unter «Dokumente».

Die Vernehmlassungsfrist läuft am 5. Oktober 2023 ab. Die Umsetzung dieser Teilrevision wird wahrscheinlich im Jahr 2025 erfolgen.

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Florian  Bossion

Florian Bossion

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