Qualitätsvertrag: Stand der Vorbereitungsarbeiten

An der Aktivkonferenz Akutsomatik Ende August hat H+ die Inhalte des beim Bundesrat eingereichten Qualitätsvertrages, die neuen Anforderungen an die Spitäler und Kliniken sowie den Stand der Umsetzungsarbeiten präsentiert. Gespannt wartet die Branche nun auf den Entscheid des Bundesrats und die weiteren Schritte.  H+ bittet die Mitglieder, Anträge von Qualitätsverbesserungsmassnahmen einzureichen.

H+ hat am 31. August 2022 eine Aktivkonferenz Akutsomatik im Zeichen des neuen Qualitätsvertrags organisiert und dazu alle Mitglieder aus den Gruppierungen Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie eingeladen. Die Veranstaltung ist auf grosses Interesse gestossen; Vertretende aus über 100 Mitgliedinstitutionen haben teilgenommen und sind den Präsentationen gefolgt von: Dr. Bernhard Güntert, Vize-Präsident der Eidgenössischen Qualitätskommission, Pascal Besson, H+ Leiter Geschäftsbereich Betriebswirtschaft und Qualität, Martine Birrer, Stv. Bereichsleiterin stationäre Tarife ZMT, Isabelle Praplan, H+ Fachverantwortliche Qualität und Patientensicherheit und Claudia Bigler, H+ Fachverantwortliche spitalinfo.ch.

Neue Anforderungen
Mit dem Inkrafttreten des Qualitätsvertrags werden die Spitäler und Kliniken verpflichtet, betriebsinterne Qualitätskonzepte nach definierten Anforderungen umzusetzen und im übergeordneten Qualitätsmanagementsystem (QMS) zu integrieren. Gleichzeitig implementieren die Gesundheitsinstitutionen anerkannte Qualitätsverbesserungsmassnahmen (QVM) in festgelegten Themenbereichen und integrieren diese in die betriebsinternen Qualitätskonzepte. Die Spitäler und Kliniken deklarieren die Umsetzung der Qualitätskonzepte und die Integration der anerkannten Qualitätsverbesserungsmassnahmen selbst und werden basierend auf Auffälligkeiten oder per Zufall durch externe Prüfstellen überprüft.

Zweijährige Einführungsphase
Unter dem Vorbehalt, dass der Bundesrat den Vertrag genehmigt, startet 2023 die vertraglich vorgesehene Einführungsphase. Diese zweijährige Phase soll dazu dienen, die verschiedenen neuen Arbeiten und zugeteilten Rollen/Verantwortungen, die sich aus dem neuen Qualitätsvertrag ergeben, einzuführen und optimal aufeinander abzustimmen. Im Qualitätsvertrag ist festgelegt, dass während dieser Zeit weder publiziert noch sanktioniert wird. Schliesslich ist vorgesehen, insgesamt acht Themenbereiche gestaffelt (2023-2024-2025) einzuführen. 2023 werden voraussichtlich vier Themenbereiche eingeführt:

  • Qualität- und Sicherheitskultur
  • Infektionsprävention und Spitalhygiene
  • Behandlungsbegleitende Qualität und Prävention
  • Suizidprävention

Startauswahl Qualitätsverbesserungsmassnahmen 
Damit ein Themenbereich als verbindlich erklärt werden kann, müssen ihm mindestens vier Qualitätsverbesserungsmassnahmen (QVM) zugeordnet werden. H+ hat ausgehend davon und basierend auf einer Mitgliederumfrage eine voraussichtliche Startauswahl an Qualitätsverbesserungsmassnahmen aufgestellt, zu denen der Spitalverband erste Anträge seitens der Spitäler und Kliniken wie auch Dritten koordiniert und fachlich anerkannt hat. H+ lädt die Mitglieder ein, Anträge von QVM insbesondere zu folgenden Themen zu stellen:

  • Händehygiene
  • Isolationsprozess
  • Sturzprävention
  • Dekubitusprävention
  • Delirmanagement
  • Zwangsmassnahmen (Freiheitsbeschränkende Massnahmen)
  • Aggressionsmanagement
  • Suizidmanagement

Zu den weiteren in der Startauswahl aufgeführten Qualitätsverbesserungsmassnahmen erarbeitet H+ bereits Anträge von Mitgliedern.

Damit die Fachkommission Qualität die Anträge im November 2022 fachlich und die Paritätische Kommission (PA58) im Dezember 2022 vertraglich anerkennen können, begrüsst H+ Eingaben bis Ende Oktober 2022. Bitte kontaktieren Sie dazu Isabelle Praplan, H+ Fachverantwortliche Qualität und Patientensicherheit.

Stand Zusammenarbeit der Vertragspartner
H+ arbeitet aktuell daran, verschiedene im Q-Konzept vorgesehene Prozesse/Abläufe zu konkretisieren. Zusammen mit dem ANQ finalisiert H+  derzeit das Kommunikationskonzept und das Konzept der im Qualitätsvertrag vorgesehene Überprüfung. Weiter ist H+ daran, Mindestanforderungen an die vorgesehenen Audits aufzustellen. Diese Arbeiten werden schliesslich der PA58 zur Verabschiedung vorgelegt.

Fragen zu QMS und Gegenstand der Überprüfung
Anlässlich der Aktivkonferenz haben Mitglieder Fragen u.a. zu Qualitätsmanagementsystemen (QMS) und zum Gegenstand der Überprüfung gestellt. Hierzu ist nennenswert, dass ein QMS zwar grundsätzlich Bestandteil der Qualitätsentwicklung ist, es jedoch im Rahmen des neuen Konzepts zur Qualitätsentwicklung nach KVG 58a nicht überprüft wird. Der Grund dafür ist, dass gemäss KVV 58d Abs. 2 Bst b jedes Spital über ein geeignetes Qualitätsmanagementsystem verfügt und vorgesehen ist, dass die Kantone dies beurteilen. Die Vertragspartner des neuen Q-Vertrags wollen allerdings eine Empfehlung zu Mindestanforderungen an ein QMS aufstellen und diese mit den Kantonen abstimmen. Ausgehend von den Rückmeldungen der Mitglieder an der Aktivkonferenz wird H+ dieses Thema prioritär behandeln.

Die Mitglieder diskutierten an der Aktivkonferenz auch über den Gegenstand der Überprüfung. Es geht nicht darum, bei der Umsetzung die einzelnen QVM zu überprüfen, sondern jeweils das Q-Konzept (PDCA) eines Themenbereichs zu prüfen. Dabei wird evaluiert, ob das spitaleigene Qualitätskonzept in diesem Themenbereich vollständig implementiert ist, wie sein Durchdringungsstand im Betrieb ist und ob die Qualitätsverbesserungsmassnahme(n) im dazugehörigen Themenbereich vollständig im Qualitätskonzept integriert sind. Dazu werden lediglich die Kriterien zur Integration beurteilt, welche für die jeweilige anerkannte Qualitätsverbesserungsmassnahme definiert wurden (vgl. konkretisierende Beilage «Anforderungen an Qualitätsverbesserungsmassnahmen»). Sie finden weitere Infos zu diesen Themen und zu weiteren Fragen im FAQ.

Branche wartet auf grünes Licht
Nach der Aktivkonferenz hat H+ eine Medienmitteilung veröffentlicht und signalisiert, dass die Branche auf grünes Licht wartet.

Diesen Herbst warten noch verschiedene Vorbereitungsarbeiten auf die Vertragspartner. H+ ist zuversichtlich, dass gemeinsam mit den Schweizer Spitälern und Kliniken die Einführung des neuen Q-Konzept im Jahr 2023 möglich ist. An dieser Stelle bedankt H+ sich bei seinen Mitgliedern für die starke fachliche Unterstützung.

Falls der Bundesrat den Vertrag nicht genehmigt, lehnt er nicht nur einen zukunftsorientierten, von 82 Prozent der Schweizer Spitäler und Kliniken getragenen Qualitätsvertrag ab, sondern stellt auch die Arbeiten der Vertragspartner in Frage. Die Verhandlungen zwischen Leistungserbringern und Versicherern haben drei Jahre gedauert und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) war während dieser Zeit regelmässig eingebunden.

Kontakt

Pascal  Besson

Pascal Besson

031 335 11 57
E-Mail