Bundesverwaltungsgericht bestätigt Baserate von 9925 Franken für das Kantonsspital Glarus

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat den Entscheid des Regierungsrates des Kantons Glarus betreffend Baserate 2019 für das Kantonsspital Glarus bestätigt. Der Entscheid des Regierungsrates basiert auf dem Datenmaterial der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) bei einem Effizienzmassstab beim 35. Perzentil gewichtet nach Fällen (9851 Franken) und einer aufgerechneten Teuerung. Die festgesetzten 9925 Franken beinhalten zudem 20 Franken für die Abgeltung der Notfallvorhalteleistungen.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) stützt den Entscheid des Regierungsrates des Kantons Glarus betreffend die Baserate 2019 und hält somit an der bisherigen Linie fest, indem es der Festsetzungsbehörde einen erheblichen Beurteilungs- und Ermessenspielraum einräumt. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund bemerkenswert, dass weder schweizweite Betriebsvergleiche im Sinne von Art. 49 Abs. 8 KVG noch verbindliche Vorgaben zum Benchmarking-Verfahren vorliegen. Dieser Spielraum ermöglichte es dem Regierungsrat u.a. auch, die Universitäts- und Kinderspitäler und die Geburtshäuser im Sinne einer Kategorisierung aus dem Benchmarking auszuschliessen.

Insgesamt ist das Urteil erfreulich, weil:

  • steigende Baserates basierend auf einer schweizweiten Kostenentwicklung möglich sind;
  • höhere Baserates auch für Spitäler mit einer reinen Grundversorgung zulässig sind;
  • gemäss REKOLE® ausgeschiedene Kosten für die universitäre Lehre und Forschung dem kritischen Blick des BVGer standhalten;
  • kein Vorrang der Benchmarking-Verfahren der Versicherer besteht;
  • eine Gewichtung nach Fällen und nicht nach Spitälern akzeptiert wird.

Es gilt dabei auch zu beachten, dass wohl auch tiefere Effizienzmassstäbe vom BVGer geschützt würden.

Nicht beurteilt werden mussten u.a. die Anlagebewertung nach der Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeheime in der Krankenversicherung (VKL) oder die Differenzierung bei Endversorgerspitälern.

Ermutigendes Urteil für höhere Tarife
Dieses Urteil sollte die Spitalbranche ermutigen, höhere Tarife basierend auf den entsprechenden Kostenentwicklungen im Rahmen der Verhandlungen oder in den Festsetzungsverfahren einzufordern. Nur mit adäquaten Tarifen können die Spitäler und Kliniken die steigenden Anforderungen und die laufende Kostenentwicklung, inkl. steigenden Löhnen, finanzieren. Ein Effizienzmassstab beim 35. Perzentil ist weiterhin mehr als Anreiz genug, die Effizienz laufend zu optimieren. Mittelfristig muss sich dieser Effizienzmassstab jedoch Richtung Median bewegen und nicht weiter nach unten. Ansonsten wird die Spitalversorgung mit dem heutigen Qualitätsstandard nicht mehr möglich sein.

Links

BVGer-Urteile C-5086/2019 und C-5102/2019 vom 17. August 2022 betreffend SwissDRG-Baserate 2019 der Kantonsspital Glarus AG sind in der Entscheiddatenbank des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) unter der entsprechenden Nummer einsehbar.

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Christoph  Schöni

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