Vereinfachtes Antragsformular und überarbeitete Wegleitung für Qualitätsverbesserungsmassnahmen (QVM)
H+ hat das Antragsformular und die Wegleitung für Qualitätsverbesserungsmassnahmen (QVM) zusammen mit der Fachkommission für Qualität umfassend überarbeitet. Neu stehen den Mitgliedern eine detaillierte Anleitung sowie ein verschlanktes Formular zur Verfügung, die den aktuellen Anforderungen gemäss Anhang 3 des Qualitätsvertrags nach Art. 58a KVG entsprechen.
Im Rahmen der Überarbeitung des Antragsprozesses für Qualitätsverbesserungsmassnahmen (QVM) hat die Fachkommission Qualität zusammen mit H+ sowohl das Antragsformular als auch die Wegleitung dazu grundlegend aktualisiert. Ziel war es, die Einreichung von Anträgen für QVM zu erleichtern und die Anforderungen konzise zu definieren.
Anpassung gemäss den Anforderungen des Qualitätsvertrags
Das Formular deckt neu alle Kriterien ab, die für eine Anerkennung einer QVM gemäss Anhang 3 des Qualitätsvertrags nach Art. 58a KVG erforderlich sind. Ein besonderer Fokus liegt auf der vollständigen Darstellung des PDCA-Zyklus sowie der Definition überprüfbarer Kriterien und messbarer Indikatoren. Diese müssen neu klar ersichtlich sein und gleichzeitig genügend Flexibilität für die Umsetzung in unterschiedlichen Institutionen bieten.
Das Formular steht neu zur Ansicht als PDF auf der Website zur Verfügung. Antragstellende beantragen weiterhin die Word-Vorlage bei der Geschäftsstelle. So können wir sicherstellen, dass nicht bereits ein Antrag zur gleichen Thematik in Arbeit ist.
Anforderungen an den Antrag für Qualitätsverbesserungsmassnahmen
Die Wegleitung beschreibt die Anforderungen und Kriterien für die Anerkennung von QVM in Spitälern und Kliniken. Dazu zählen unter anderem: eine präzise Zielbeschreibung, die Definition des Geltungsbereichs, die Methodik, die Übertragbarkeit sowie die Nachvollziehbarkeit anhand messbarer Indikatoren. Anträge müssen klar und fokussiert formuliert sein. Reine Produktplatzierungen, Strukturimplementierungen oder Fortbildungsmassnahmen werden nicht als QVM anerkannt.
Die Wegleitung kann auch als praktische Checkliste zur Qualitätssicherung des eigenen Antrags herangezogen werden.
