Neues ambulantes Gesamt-Tarifsystem tritt ab 2026 in Kraft
Der Bundesrat hat das neue ambulante Gesamt-Tarifsystem genehmigt und per 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt. Mit diesem wichtigen Entscheid ist der Weg frei für ein zukunftsfähiges Tarifsystem. H+ wird sich bei der Weiterentwicklung weiterhin für die Interessen der Spitäler und Kliniken einsetzen. Die Info-Sessions für die Spitäler und Kliniken werden weitergeführt.
Nach der Genehmigung durch den Bundesrat wird das neue ambulante Gesamt-Tarifsystem, bestehend aus dem Einzelleistungstarif TARDOC und den ambulanten Pauschalen, per 1. Januar 2026 in Kraft treten. H+ begrüsst diesen Entscheid des Bundesrats. Damit ist der Weg geebnet, den veralteten TARMED nach über 20 Jahren abzulösen und ein entwicklungsfähiges Tarifsystem auch im ambulanten Bereich einzuführen.
Datenbasiertes und laufend aktualisierbares Tarifsystem
Die Weiterentwicklung des Gesamt-Tarifsystems wurde bereits gestartet mit dem Antragsverfahren und der Datenerhebung. Parallel dazu klären die Tarifpartner gemeinsam Umsetzungsfragen. Diese haben zum Release vom 10. April 2025 mit neuen Klarstellungen geführt. H+ nimmt diese Arbeiten ernst und engagiert sich stark für eine bestmögliche Umsetzung und Einführung per 1. Januar 2026 sowie eine zielgerichtete Weiterentwicklung in den Folgejahren.
Systemwechsel mit grossem Aufwand für Spitäler und Kliniken verbunden – Regelungen für Liquiditätsprobleme
Der Bundesrat hat die eingegebenen Tarifstrukturen unverändert genehmigt. Dadurch können die bereits getätigten Vorarbeiten der Spitäler und Kliniken und deren Softwarelieferanten nahtlos und mit klaren Vorgaben weiter vorangetrieben werden. H+ weiss um die Sorge, dass es nach der Einführung des neuen Tarifsystems zu Verzögerungen bei den Abrechnungen zwischen Leistungserbringern und Versicherern kommen kann und damit die Liquidität der Spitäler und Kliniken gefährdet werden kann. H+ steht diesbezüglich bereits auf höchster Ebene in Kontakt mit den Versicherern. Auch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat signalisiert, dass diese Problematik bekannt ist und eine Lösung gefunden werden muss.
Bundesrätliche Vorgaben zu den Taxpunktwerten und zur dynamischen Kostenneutralität sehr kritisch
Um die dramatische Unterfinanzierung im spitalambulanten Bereich von 25 Prozent zu beheben und damit die gewollte Ambulantisierung voranzutreiben, sind schrittweise Preisanpassungen unumgänglich. Diese Tariferhöhungen sind unabhängig vom neuen ambulanten Gesamttarifsystem nötig. Nur so kann der eingeschlagene Weg der Ambulantisierung weiter gefördert und die damit verbundene kostendämpfende Wirkung entfaltet werden. Die von allen Seiten geforderte Verschiebung in den ambulanten Bereich, vor allem im Zusammenhang mit der Umsetzung der einheitlichen Finanzierung, kann nur so gelingen. Wie die bundesrätliche Empfehlung, den Taxpunktwert 2025 auch im Jahr 2026 weiterzuführen und die Vorgabe eines maximalen jährlichen Kostenwachstum von 4 Prozent damit zu vereinbaren sind, wird H+ zusammen mit den Tarifpartnern und dem BAG klären und dabei die Interessen der Spitäler und Kliniken einbringen.
H+ wird auch nach dem Entscheid des Bundesrates die Spitäler und Kliniken weiterhin mit Infosessions und regelmässiger und aktueller Kommunikation unterstützen. Bei Fragen stehen Ihnen Claudia Geser und Simon Stahel gerne zur Verfügung.
