Merkblatt zum neuen Datenschutzrecht für Spitäler und Kliniken

H+ hat ein Merkblatt zum neuen Datenschutzrecht für Spitäler und Kliniken inklusive Zusatzbeilagen erstellt.

Am 1. September 2023 treten das totalrevidierte Datenschutzgesetz (DSG) und die Ausführungsbestimmungen dazu in Kraft. Aufgrund diverser Anfragen von Mitgliedern hat H+ ein Merkblatt zum neuen Datenschutzrecht für Schweizer Spitäler inklusive Zusatzbeilagen in Zusammenarbeit mit der Anwaltskanzlei VISCHER AG in Zürich erstellt. Folgende Dokumente haben wir den Direktionen per Mail bereits zugestellt:

Merkblatt zum neuen Datenschutzrecht für Schweizer Spitäler und Kliniken, inklusive Beilagen:

  • Datenschutzerklärung für Spitäler (Muster)
  • Bearbeitungsverzeichnis (Muster)
  • Datenschutzweisung (Muster)
  • Vorlage Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV)
  • VISCHER One-Pager Survival Guide revDSG

Die Unterlagen sollen Ihnen als Hilfestellung bei der Umsetzung der neuen Bestimmungen dienen und keinesfalls als Verpflichtung oder Empfehlung verstanden werden. Es liegt in Ihrer Verantwortung und in Ihrem Ermessen, wie Sie die neuen Datenschutzbestimmungen umsetzen.

Wir bitten Sie zudem, mögliche Detailfragen in diesem Zusammenhang mit Ihrer Rechtsabteilung zu klären oder entsprechende Jurist:innen zuzuziehen. Die H+ Geschäftsstelle kann keine individuellen Beratungen anbieten oder Rückfragen beantworten. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Sie haben die Unterlagen nicht erhalten? Dann wenden Sie sich per Mail an unsere Geschäftsstelle.

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