Neue Zuordnungen zur hochspezialisierten Medizin (HSM)
Komplexe gynäkologische Tumore sowie die invasive kongenitale und pädiatrische Kardiologie und Herzchirurgie gehören neu zur hochspezialisierten Medizin (HSM).
Das Beschlussorgan der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (HSM-Beschlussorgan) hat nach Einsichtnahme in den Antrag des HSM-Fachorgans an seiner Sitzung vom 20. Mai 2021 gestützt auf Artikel 39 Absatz 2bis des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG) sowie Artikel 3 Absätze 3–5 der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) folgende Beschlüsse gefasst:
- Die komplexen gynäkologischen Tumore werden der hochspezialisierten Medizin zugeordnet. Der ausgewählte Bereich umfasst:
- Ovarial-/Tuben-/Peritonealkarzinome
- Karzinome der Vulva und Vagina und Zervixkarzinome
- Trophoblasttumoren (GTD) - Die invasive kongenitale und pädiatrische Kardiologie und Herzchirurgie wird der hochspezialisierten Medizin zugeordnet. Der ausgewählte Bereich umfasst:
- Invasive pädiatrische Kardiologie und Herzchirurgie
- Komplexe invasive Kardiologie und Herzchirurgie bei Erwachsenen mit angeborenen Herzfehlern (ACHD)
- Pädiatrische Herztransplantation
Kantone verantwortlich für HSM-Planung
Die Kantone sind beauftragt, für den Bereich der hochspezialisierten Medizin eine gemeinsame gesamtschweizerische Planung vorzunehmen (Art. 39 Abs. 2bis KVG). Gemäss Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts wird dabei ein formell getrenntes, zweistufiges Verfahren durchgeführt, das zwischen Zuordnung (Definition des HSM-Bereichs) und Zuteilung (Erstellung der HSM-Spitalliste) unterscheidet.