Wie die Reform der Verrechnungssteuer Spitäler betrifft

Bereits heute finanzieren sich über ein Dutzend Schweizer Spitäler und Kliniken auf dem Anlagemarkt. Am 25. September 2022 ist der Schweizer Anleihenmarkt Thema einer eidgenössischen Abstimmung. Entschieden wird über die Abschaffung der Verrechnungssteuer auf neu herausgegebenen Obligationen.

Gemäss der Schweizer Börse SIX haben sich in den vergangenen Jahren über ein Dutzend Schweizer Spitäler und Kliniken auf dem Anlagemarkt finanziert. Dazu gehören grosse Spitäler und Klinken, aber auch kleine und Regionalspitäler. Wer sich Fremdkapital zu welchen Bedingungen beschafft hat, lässt sich mit dem Anleihen-Explorer der SIX recherchieren.

Abstimmung: Abschaffung der Verrechnungssteuer auf neu herausgegebenen Obligationen
Der Schweizer Anleihenmarkt wird am kommenden 25. September Thema einer Volksabstimmung. Die Stimmberechtigten entscheiden auf eidgenössischer Ebene über die Abschaffung der Verrechnungssteuer auf neu herausgegebenen Obligationen. Der Bundesrat verweist in einer Anfrage von Nationalrätin Jacqueline Badran darauf, dass seit der neuen Spitalfinanzierung immer mehr Spitäler sich auf dem Kapitalmarkt finanziert haben (Interpellation 21.4619). Und nun macht die Reform der Verrechnungssteuer gemäss Bund die Ausgabe von Anleihen auch für kleinere Unternehmen und Institutionen attraktiver.

Wie Spitäler und Kliniken profitieren können
Die eidgenössische Steuerverwaltung rechnet damit, dass die Marktteilnehmer mit der Reform von günstigeren Konditionen profitieren. Das gilt für Anleihen von Bund, Kantonen und Gemeinden. Profitieren können aber auch Spitäler, Kliniken und Unternehmen des öffentlichen Verkehrs. Gemäss Schätzung könnten sich die Zinsen um bis zu 0,15 Prozent verringern. Bei einer Aufnahme von Fremdkapital in der Höhe von 300 Millionen Franken entspricht dies in zehn Jahren einer Reduktion der Kosten um 4,5 Millionen Franken.

Anleihegeschäft zurück in die Schweiz holen
Grundsätzlich will der Bund mit der Reform das Anleihengeschäft in die Schweiz zurückholen und damit Wertschöpfung und Steuereinnahmen generieren, da das Geschäft abgewandert ist – andere Länder wie Luxemburg kennen keine Verrechnungssteuer auf Obligationen. Der Bund rechnet mit zusätzlichen Steuereinnahmen von 350 Millionen Franken pro Jahr nach fünf Jahren. Die zusätzlichen Steuereinnahmen sollen die Steuerausfälle durch das Wegfallen der Verrechnungssteuer auf neuen Obligationen mehr als kompensieren. Gegen die Vorlage haben SP und Grüne das Referendum ergriffen.

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Christoph  Schöni

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