Bundesrat verabschiedet Ziele zur Qualitätsentwicklung in der Krankenversicherung

Der Bundesrat hat die Vierjahresziele 2025 bis 2028 zur Qualitätsentwicklung verabschiedet. Die Vierjahresziele 2025–2028 sind eine Weiterentwicklung der Ziele 2022–2024.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. März 2024 die Vierjahresziele 2025 bis 2028 zur Qualitätsentwicklung verabschiedet. Die Koordination zwischen den Akteur:innen und Aufgaben auf nationaler Ebene und auf Ebene der Leistungserbringenden sowie die Abstimmung von Massnahmen zur Qualitätsentwicklung beanspruchen mehr Zeit als erwartet. Daher sind die Vierjahresziele 2025–2028 eine Weiterentwicklung der Ziele 2022–2024:

Die von den Verbänden der Leistungserbringenden und der Versicherer abzuschliessenden Qualitätsverträge müssen sich ebenfalls an den Vierjahreszielen des Bundesrates orientieren. Für den Qualitätsvertrag nach Art. 58a KVG von H+ mit curafutura und santésuisse (QV58a) bedeutet dies, dass der QV58a auch die Anforderungen aus den 4-Jahreszielen 2025-2028 erfüllt. Ein Entscheid des Bundesrats zum QV58a wird im April erwartet. Wir werden über diesen wiederum im eFlash informieren. 

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Manuela  Ocaña

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