Reproduktionsmedizin: Vertrag mit HSK abgeschlossen

Auch mit der Einkaufsgemeinschaft HSK konnten die Tarifpartner, H+ und FMCH einen Tarifvertrag betreffend Vergütung von ambulanten Leistungen im Bereich der Reproduktionsmedizin abschliessen. 

Massnahmen zur Erhaltung der Fertilität sind seit dem 1. Juli 2019 in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) als Pflichtleistung aufgeführt. Im Sommer 2021 konnte der tripartite Vertrag zwischen H+, FMCH und santésuisse unterzeichnet werden, der dann im Dezember 2022 vom Bundesrat genehmigt wurde. Jetzt ist es gelungen, einen weiteren tripartiten Vertrag zwischen H+, FMCH und der Einkaufsgemeinschaft HSK zu verhandeln. Die darin vereinbarten Pauschalen sind identisch mit denjenigen im santésuisse-Vertrag.

Spitäler, die dem HSK-Vertrag bis zum 31. Oktober 2023 beitreten, können die Leistungen rückwirkend bis zum 1. Juli 2019 abrechnen. Das Beitrittsformular finden Sie auf der Website. Die Vertragsverhandlungen mit der CSS laufen noch. Wir halten Sie diesbezüglich auf dem Laufenden.

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Claudia  Geser

Claudia Geser

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