Erleichterter Zugang für Pflegende mit altrechtlichen Diplomen zu einem Fachhochschultitel
Die Verordnung des WBF über den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels regelt, unter welchen Voraussetzungen Inhaber:innen mit altrechtlichen Diplomen zum nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels (NTE) berechtigt sind. Seit 2015 sind die NTE-Regelungen für die Studiengänge für die Pflege in Kraft, die 2024 teilrevidiert wurden und den Zugang für viele Fachpersonen mit altrechtlichen Diplomen ab dem 1. Februar 2025 erleichtern.
2024 wurde vom Bund die Vernehmlassung für die Regelung des Nachträglichen Erwerbs des Fachhochschultitels (NTE) im Pflegebereich eröffnet. H+ hat dazu Stellung genommen und zusammen mit SBK und OdASanté insbesondere weniger restriktive Vorgaben für die Erlangung des Fachhochschultitels in Pflege für Pflegefachpersonen mit altrechtlichen Pflegediplomen gefordert.
Zugang für den NTE im Pflegebereich seit 1. Januar 25 erweitert
Im Januar hat der Bund nun über die Ergebnisse der Vernehmlassung informiert. Interessierte können die revidierte Verordnung hier einsehen. Die zu restriktiven Vorgaben wurden vereinfacht. Inhaber:innen von gleichwertigen älteren Diplomen sind zum nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels «Bachelor of Science» (NTE) berechtigt. Zentral ist, dass die Revision die Transparenz und die Anerkennung bereits erworbener Berufsqualifikationen verbessert. Der Vollzug des NTE liegt beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI). In den nächsten zehn Jahren werden 13'000 zusätzliche Gesuche erwartet. Hier finden Sie nähere Informationen zur Antragstellung.
Nachträglicher Erwerb des Fachhochschultitels vereinfacht
Der nachträgliche Erwerb des Fachhochschultitels in Pflege ist mit der in Kraft gesetzten Verordnung gegenüber früheren Vorschlägen deutlich vereinfacht. Er gilt für Pflegefachpersonen mit einem altrechtlichen Abschluss, der in der Schweiz erworben wurde (nicht aber für Personen mit einem anerkannten ausländischen Pflegeabschluss).
Diese lang erwartete Massnahme soll die Attraktivität des Pflegeberufes steigern. Zum Beispiel sollen die Karrieremöglichkeiten verbessert werden und vermehrt Pflegepersonen als Dozierende oder für wissenschaftliche Funktionen gewonnen werden. Gleichzeitig soll gewährleistet sein, dass zwischen den heute bestehenden Bildungsgängen der höheren Berufsbildung und der Erlangung eines NTE im Pflegebereich auf Stufe Fachhochschule ein bildungssystemisch vertretbares und ausgewogenes Anforderungsniveau bestehen bleibt.
Einstufungen und Entlöhnung obliegen den Spitälern
Die Einstufung und Entlöhnung des Pflegepersonals mit Abschluss HF oder FH wird in den Spitälern und Kliniken nicht gleich gehandhabt und hängt auch von individuellen Faktoren wie Berufserfahrung ab. H+ gibt daher aktuell keine Empfehlung ab, welche Anpassungen am Lohn nach einem NTE umgesetzt werden sollten.
Bei H+ Bildung in Aarau erhalten interessierte Pflegefachpersonen Informationen zum Prozess und Support bei der Gesuchseingabe (info[at]hplus-bildung[dot]ch).