Genehmigungsprozess und Inkraftsetzung kohärentes Tarifsystem

Noch ist unklar, ob das kohärente Tarifsystem (ambulante Pauschalen in Verbindung mit TARDOC für nicht pauschalierbare Leistungen) per 1. Januar 2025 eingeführt wird. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich vor den Sommerferien mit dem Thema Tarifierung ambulante Medizin befassen. In der Zwischenzeit klärt H+ mit den Vertreter:innen der verschiedenen Spitäler und Kliniken offene Fragen.

Am 1. Dezember 2023 wurden beim Bundesrat die Gesuche zur Genehmigung eingereicht. Die Genehmigung des TARDOC wurde mit dem Einführungszeitpunkt 1. Januar 2025 beantragt. Im Genehmigungsgesuch für das kohärente Tarifsystem (ambulante Pauschalen in Verbindung mit TARDOC für nicht pauschalierbare Leistungen) wurde der Zeitpunkt auf mindestens 12 Monate nach der Genehmigung durch den Bundesrat beantragt, also frühestens per 1. Januar 2026. 

Bundesrat behandelt das Thema Tarifierung ambulante Medizin voraussichtlich vor der Sommerpause
Das Thema ambulante Tarifierung wird im Bundesamt für Gesundheit und auch bei Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider hoch priorisiert. Alle Tarifpartner wie auch die OAAT haben sich bereits mit der neu zuständigen Bundesrätin ausgetauscht. Aktuell sieht es nicht so aus, dass das kohärente Tarifsystem per 1. Januar 2025 eingeführt wird. Dies würde indes der Forderung der Spitäler und Kliniken entsprechen. Diese fordern für eine korrekte Umsetzung und fristgerechte Einführung des neuen Tarifsystems eine realistische Zeitplanung. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich vor der Sommerpause mit dem Thema der Tarifierung ambulante Medizin befassen. 

Die Geschäftsstelle H+ arbeitet weiterhin zusammen mit den Vertreter:innen der verschiedenen Spitäler und Kliniken in Arbeitsgruppen daran, offene Fragen zur Umsetzung des kohärenten Tarifsystems oder TARDOC zu klären und damit die Unterstützung der Institutionen bestmöglich zu gewährleisten. Die aktuellen Fragen zeigen auf, dass in einer isolierten Anwendung von TARDOC sehr viele Umsetzungsprobleme auf die Spitäler und Kliniken zukommen würden. So ist mit erheblichem Aufwand für die Dignitäts- und Spartenanerkennung und für die technische Umsetzung des Regelwerks zu rechnen. Es muss davon ausgegangen werden, dass diese Themen auch nach der Einführung viele Ressourcen binden würden und mit vielen regelbedingten Rückweisungen zu rechnen ist.

Nationaler Katalog wird erarbeitet
H+ erarbeitet aktuell den nationalen Katalog als Kernelement für die Vereinfachung der Leistungserfassung/ambulante Kodierung. Der nationale Katalog kombiniert und vereinfacht die beiden Systeme CHOP und TARDOC zu einem universellen Katalog. Dadurch kann die Leistungserfassung unabhängig von der anzuwendenden Tarifstruktur erfolgen. 

Die Beschreibung des nationalen Katalogs ist auf der Website verfügbar und wird ebenso wie die FAQ und die Empfehlungen der Arbeitsgruppe Softwareanwendung regelmässig aktualisiert. Weitere Informationen folgen, sobald die Arbeiten am nationalen Katalog fortgeschritten sind.

Kontakt

Christoph  Schöni

Christoph Schöni

031 335 11 30
E-Mail