Umsetzung Qualitätsvertrag: Anerkennung von Qualitätsverbesserungsmassnahmen

H+ und die Vertragspartner haben dem Bundesrat den Qualitätsvertrag für Spitäler und Kliniken zur Genehmigung eingereicht. Insbesondere bezüglich der Anerkennung von Qualitätsverbesserungsmassnahmen hat H+ für den Fall einer Genehmigung Umsetzungsarbeiten eingeleitet. In diesem Rahmen hat die Fachkommission Qualität eine Startauswahl an Qualitätsverbesserungsmassnahmen verabschiedet und das Verfahren zur fachlichen Anerkennung festgelegt.

Der beim Bundesrat eingereichte Qualitätsvertrag für Spitäler und Kliniken tritt bei einer Genehmigung durch denselben in Kraft. Um auf eine Genehmigung vorbereitet sein, hat H+ bereits mit den Implementierungsarbeiten begonnen. H+ legt den Fokus dabei auf die Anerkennung von Qualitätsverbesserungsmassnahmen.

Gemäss dem neuen Vertrag müssen Spitäler und Kliniken pro Themenbereich mindestens eine Qualitätsverbesserungsmassnahme umsetzen. Diese können Spitäler und Kliniken aus der Liste der von den Vertragspartnern anerkannten Qualitätsverbesserungsmassnahmen auswählen. Eine Qualitätsverbesserungsmassnahme steht nach einer einmaligen Anerkennung allen Spitälern und Kliniken für die Verwendung im Qualitätsvertrag zur Verfügung.

Um Doppelspurigkeiten zu vermeiden, koordiniert H+ im Rahmen der Einführung des Qualitätsvertrags die Anerkennung von wichtigen Qualitätsverbesserungsmassnahmen. Basierend auf einer Umfrage bei den H+ Mitgliedern hat die Fachkommission Qualität eine erste entsprechende Startauswahl verabschiedet. Spitäler und Kliniken müssen Qualitätsverbesserungsmassnahmen in dieser Auswahl nicht mehrmalig zur Anerkennung beantragen.

Die Fachkommission hat zudem das fachliche Anerkennungsverfahren verabschiedet. Ab sofort können Spitäler und Kliniken damit auch die Anerkennung von Qualitätsverbesserungsmassnahmen, die nicht Bestandteil der ersten Startauswahl sind, beantragen.

Alle Informationen zur Startauswahl und dem Anerkennungsverfahren finden sich auf der H+ Webseite.

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