Sondersession im Lichte eines fortschrittlichen Gesundheitswesens?
In der dreitägigen Sondersession Mitte Mai hat der Nationalrat zwei Motionen seiner Gesundheitskommission gutgeheissen, die den Fortschritt in der Digitalisierung im Gesundheitswesen weiter befeuern sollen. Zudem will er, dass Massnahmen zur Sicherstellung der Versorgung mit Medizinprodukten ergriffen werden. Für H+ sind dies wichtige und richtige Schritte in Richtung eines zeitgemässen und konkurrenzfähigen Gesundheitssystems.
Drei gesundheitspolitische Themen, eine Stossrichtung: Es scheint, als wolle der Nationalrat mit seinen Entscheiden in der Sondersession das moderne Gesundheitswesen definitiv vorantreiben.
Zepter für das elektronische Patientendossier soll zum Bund
Zum einen will der Nationalrat, dass der Bund das Heft beim elektronischen Patientendossier in die Hand nimmt und dessen Einführung sowie Unterhalt und Betrieb formal, technisch als auch finanziell langfristig sichert. Er hat die entsprechende Motion 22.3015 seiner Gesundheitskommission (SGK-N) angenommen. Der Vorstoss geht nun an den Ständerat.
Sinnvoller Umgang mit Daten: Förderung der Datenkompetenz gefordert
Mit 134 zu 45 Stimmen hat der Nationalrat zudem der Motion 22.3016 seiner Sozial- und Gesundheitskommission zugestimmt. Er verlangt im Zuge der Digitalisierung im Gesundheitswesen eine Datenkompetenz bzw. eine Data-Literacy-Strategie. Daten sollen miteinander verknüpft werden, nicht zuletzt, um Erfahrungen aus der Pandemie zusammenzutragen und zu evaluieren. Mit dieser Motion beauftragt der Nationalrat die Bundesämter für Gesundheit und für Statistik, zusammen mit Berufsverbänden und Fachpersonen, entsprechende Methoden und Konzepte zu erarbeiten. Dabei gilt es sicherlich zu beachten, dass es bereits etliche Aktivitäten und Massnahmen im besagten Bereich gibt. Diese gilt es sorgfältig zu koordinieren. Die Motion geht zunächst an den Ständerat.
Sicherstellung der Versorgung mit Medizinprodukten
Ebenfalls angenommen hat der Nationalrat die Motion 20.3370 von Albert Rösti, welche die Versorgung mit Medizinprodukten sicherstellen soll. Dafür sollen in der Schweiz auch Produkte, die in Ländern ausserhalb von Europa anerkannt sind, zugelassen werden. D.h. es sind ausgewählte ausländische Zertifizierungsstellen anzuerkennen (bspw. die US-amerikanische FDA). Denn die Schweiz ist in Bezug auf Medizinprodukte und deren Versorgungssicherheit stark auf das Ausland angewiesen. Bei einer Anerkennung durch die Schweiz könnten – so der Verband Swiss Medtech – Zertifizierungsstellen ausserhalb Europas unter Umständen schneller auf technologische Neuerungen reagieren. Der Bundesrat lehnt die Motion mit Verweis auf die Patientensicherheit ab. Die Motion geht nun an den Ständerat.