Stand Genehmigung und Umsetzung des Qualitätsvertrages Art. 58a KVG

Die Vertragspartner haben die Arbeiten zur Anpassung des Qualitätsvertrages nach Art. 58a KVG aufgenommen. Zudem haben sie die ersten Qualitätsverbesserungsmassnahmen vertraglich anerkannt.

Der Bundesrat hat den Qualitätsvertrag (QV) nach Art. 58a KVG und das dazugehörige Konzept zur Qualitätsentwicklung (KzQ) weiterhin noch nicht genehmigt. Die Vertragspartner sind aktuell daran, den QV zu überarbeiten und Vorarbeiten für die Umsetzung zu erledigen.

Stand Genehmigungsprozess
Ende März hat ein erneutes Treffen zwischen den Vertragspartnern und dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) stattgefunden. Weitere Gespräche sind im Mai und Juni geplant. Ziel dieser Gespräche ist es, die Anforderungen des BAG möglichst genau zu erfassen und den Standpunkt der Vertragspartner einzubringen. Das BAG erwartet den überarbeiteten QV und das angepasste KzQ per Ende Juli.

Stand Vorbereitungsarbeiten
Die Vertragspartner koordinieren die Vorbereitungsaufgaben regelmässig in den paritätischen Ausschüssen 58 (PA58). Eine der anstehenden Aufgaben ist die Anerkennung von Qualitätsverbesserungsmassnahmen (QVM).
Der QV nach Art. 58a KVG und das dazugehörige KzQ sehen vor, dass die Spitäler und Kliniken in bestimmten Themenbereichen fachlich und vertraglich anerkannte QVM umsetzen.

Die fachliche Anerkennung erfolgt durch die Fachkommission Qualität von H+ (FKQ). Die FKQ hat bereits über 20 Anträge fachlich anerkannt. Anschliessend folgen eine Prüfung und Anerkennung durch die Vertragspartner. Im April haben die Vertragspartner die ersten QVM vertraglich anerkannt.

Anerkannte Qualitätsverbesserungsmassnahmen
Die ersten vertraglich anerkannten QVM werden ab Mai auf der Website von H+ aufgeschaltet:

  • Checkliste Sichere Chirurgie
  • Systematische Fehleranalyse auf Basis des London Protokolls
  • Interaktives Lernen im Room of Horrors
  • Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen
  • Interprofessionelle Peer Reviews
  • Prévention des escarres – programme FHV
  • Modul CAUTI Intervention
  • SSI Intervention Modul von Swissnoso
  • Patient Blood Management (PBM)

Die Publikation der QVM sollen der Transparenz und den Spitälern und Kliniken als Orientierungshilfe dienen. Es ist wichtig zu betonen, dass gewisse Änderungen aufgrund der Vertragsüberarbeitung und Forderung des BAG nicht auszuschliessen sind.

Weitere QVM-Anträge können jederzeit durch Spitäler und Kliniken sowie Dritte eingereicht werden. Nehmen Sie dazu mit Manuela Ocaña Kontakt auf.

Kontakt

Manuela  Ocaña

Manuela Ocaña

031 335 11 13
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