CAR-T: Neue Tarifverträge
Per 1. Januar 2023 konnten die Vergütungen der bereits seit mehreren Jahren im Einsatz stehenden CAR-T-Zelltherapien Kymriah und Yescarta über neue national einheitliche Verträge geregelt werden.
Kymriah und Yescarta sind die beiden ersten CAR-T-Therapien gewesen, die in der Schweiz angewendet wurden. Die Tarifpartner genehmigten die dazugehörigen Tarifverträge befristet bis Ende 2022. Per 1. Januar 2023 konnte die Vergütung der beiden Therapien mit ergänzenden Indikationen und neu verhandelten Preisen ins neue Vertragskonstrukt überführt werden. Die Tarifpartner haben beide Anschlusstarifverträge unterzeichnet. H+ Mitglieder können den Verträgen nun beitreten.
Tecartus hat ebenfalls die Zulassung für eine weitere Indikation erhalten. Auch hier gibt es rückwirkend per 1. Januar 2023 einen neuen Anschlusstarifvertrag. H+ kontaktiert die betroffenen Spitäler und Kliniken, sobald der Beitritt möglich ist.
Damit die CAR-T-Behandlung auch für UV/IV/MV-Patient:innen tarifvertraglich geregelt werden kann, schliesst H+ analoge Tarifverträge mit der Medizinaltarifkommission, der Militärversicherung und der Invalidenversicherung ab. Die betroffenen Spitäler und Kliniken werden auch diesbezüglich von H+ kontaktiert, sobald der Beitritt möglich ist.