Änderung der Zulassung und der Arbeitswelterfahrung für die Fachhochschulstudiengänge Gesundheit

Derzeit arbeitet das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) im Auftrag der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) gesetzliche Anpassungen der Zulassung und der Arbeitswelterfahrung im Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) aus. Diese haben negative Konsequenzen für die Zusatzmodule der Studiengänge BSc Pflege, BSc Hebamme, BSc Physiotherapie sowie BSc Ernährung und Diätetik der Fachhochschulen. H+ bewertet die geplanten Veränderungen äusserst kritisch und bereitet aktuell eine entsprechende Stellungnahme vor.

Laut Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG, Artikel 25) müssen alle Bewerbenden mit gymnasialer Matura und fachfremder Berufsmatura (z.B. Kaufmann/-frau EFZ mit Berufsmatura) für ein Fachhochschulstudium eine einjährige Arbeitswelterfahrung (AWE) nachweisen.

Im Bereich der betroffenen Gesundheits-Studiengänge FH gilt seit knapp 20 Jahren eine Übergangsregelung, die es erlaubt, die AWE in Form von Zusatzmodulen vor, während oder nach dem Studium zu absolvieren (HFKG Art. 73 Abs. 3). Diese Übergangsregelung soll nun aufgehoben werden.

Stattdessen soll die AWE «während eines ganzen Jahres vor Studienbeginn oder in zwei Teilen absolviert werden». Die Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK) hat dafür einen Konzeptvorschlag erarbeitet. Demnach «dauert der vor dem Studium absolvierte Teil mindestens zwei Monate. Die restlichen höchstens zehn Monate bis zum Total eines Jahres werden während dem Bachelorstudium absolviert und die Studiendauer verlängert sich entsprechend». Die AWE soll getrennt von den obligatorischen Studienpraktika stattfinden und vor dem letzten Studienjahr abgeschlossen sein (d.h. während des Studiums, jedoch ohne ECTS).

Somit findet eine Verlagerung von berufsspezifischen Praktika während bzw. am Ende des Studiums zu unspezifischen Praktika vor und während des Studiums statt. Für die Betriebe folgt daraus, dass sie vermehrt den Berufsanfängerinnen und -anfängern die so wichtige spezifische berufliche Befähigung noch nach dem Studium vermitteln müssen.

H+ befürchtet gravierende Auswirkungen auf das Angebot von Praktikumsplätzen:

  1. Höherer Bedarf an unspezifischen Praktikumsplätzen (AWE) vor und während des Studiums mit entsprechend mehr Begleitungsbedarf.
  2. Fehlende berufsspezifische Praktika während bzw. am Ende des Studiums durch mehr unspezifische Praktika vor dem Studium.
  3. Tiefere Berufsbefähigung der Studierenden und damit weniger nutzenbringende Einsetzbarkeit nach dem Studium.
  4. Verschärfung der Fachkräftesituation und damit der Versorgung von Patient:innen.

Der Zeitplan des SBFI für die Konsultation und Entscheidung für die künftige Praxis ist sehr eng: Im Mai 2023 findet eine Konsultation der Stakeholder (z.B. Schweizerische Gesundheitsdirektorenkonferenz GDK, OdASanté, H+, swissuniversities, ständiger Ausschuss der Arbeitswelt, ständiger Ausschuss für Fragen der Hochschulmedizin der SHK) zu den Lösungsvarianten der SHK statt. Am 23.11.2023 tagt der Hochschulrat, nimmt die Ergebnisse zur Kenntnis und beschliesst über das weitere Vorgehen inkl. Zeitplan.

Zum aktuellen Zeitpunkt ist es daher für H+ unverzichtbar, dass der laufende Prozess zur Aufhebung der bestehenden Regelung der AWE bei den Gesundheitsberufen gestoppt wird. Ziel ist eine Situationsanalyse und Regulierungsfolgenabschätzung mit adäquatem Einbezug der Arbeitswelt Gesundheit und der Praktikumsbetriebe. H+ wird darum eine Kurzbefragung bei den Mitgliedern machen, um unsere kritische Position zu untermauern.

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