Kürzungen bei Labortarifen geplant

Der Bund plant auf den Labortarifen lineare Kürzungen. Doch bis diese umgesetzt werden können, sollen Übergangstarife mit einer prozentualen Senkung auf den bestehenden Tarifen gelten und Einsparungen bringen. Die SGK-N ihrerseits schlägt eine Vertragsfreiheit bei den Laboranalysen vor. H+ und die Medizinischen Laboratorien der Schweiz FAMH wehren sich dagegen. 

Im Rahmen der Massnahmenpakete zur Kostendämpfung geraten die Labortarife vermehrt ins Visier. So antwortete der Bundesrat am 7. März 2022 auf die Frage von NR Christian Lohr (TG, Mitte), wann die Laborpreise endlich gesenkt würden (22.7005): «Die erste Phase der Überarbeitung der Analyselisten wurde Ende 2020 abgeschlossen und sogleich die zweite Phase der Überarbeitung mit einer Neutarifierung der Analyseliste im November 2020 eingeleitet. Diese Phase wird mehrere Jahre in Anspruch nehmen, da das EDI den Tarif jeder Analyse neu berechnen wird. Da die aktuellen Tarife im Vergleich zum Ausland deutlich höher sind, besteht rascher Handlungsbedarf. Aus diesem Grund werden nun Zwischenschritte in die Wege geleitet, damit rasch Einsparungen bei den Laboranalysen zugunsten der Krankenversicherung realisiert werden können. Im Vordergrund steht dabei eine durchgängige prozentuale Senkung der aktuellen Tarife auf einen Übergangstarif. Beim Übergangstarif sind die Tarife der schnellen Analysen von einer Tarifsenkung ausgenommen, somit sind Hausärzte nicht betroffen. Dieser Übergangstarif wird jedoch nur bis zum Abschluss der regulären Neutarifierung aller Positionen der Analysenliste basierend auf einer betriebswirtschaftlichen Bemessung und einer sachgerechten Struktur gültig sein.»

Santésuisse und der Preisüberwacher orten ebenfalls ein grosses Einsparpotenzial bei den Laboranalysen. So schreibt santésuisse in seiner Medienmitteilung vom 10. März 2022, dass durch eine Angleichung an die europäischen Preise jährlich mehrere hundert Millionen Franken eingespart werden könnten. Auch der Preisüberwacher kommt in einer am 3. Februar 2022 publizierten Studie (nur auf Französisch) zum Schluss, dass ein Einsparpotenzial von über einer Milliarde Franken für das Jahr 2020 vorliege.

FAMH bemängelt Methode der Preisvergleiche
Die Medizinischen Laboratorien der Schweiz FAMH wirft in einer Stellungnahme vom 18. März 2022 den Preisvergleichen von santésuisse und Preisüberwacher zum Teil grosse methodische Unzulänglichkeiten vor. So zeigt die FAMH auf, dass im Modell von santésuisse am Beispiel Deutschland unter Berücksichtigung der korrekten Tarifierung (gesetzlicher/privater Tarif), der Kaufkraft und der Kostenstruktur zwischen den beiden Ländern nur geringe Unterschiede bestehen. Sie betragen ohne weitere Anpassungen des Modells zwischen 15 Prozent und 20 Prozent. Würde man in den Berechnungen auch noch den politisch gewollten Aspekt der dezentralen Versorgung in der Schweiz einbeziehen, wäre der Unterschied noch geringer und läge nahe bei 0 Prozent. Im Gegensatz zu Deutschland profitieren in der Schweiz Patient/innen und Ärzt/innen von einer sehr dezentralen und somit schnellen Versorgungsstruktur, auch weil 40 Prozent aller Analysen direkt in Arztpraxen ohne Beteiligung der Labore durchgeführt werden. Die FAMH forderte deshalb in einer Medienmitteilung von einer überhasteten Tarifanpassung ohne Risikoanalyse abzusehen. Stattdessen drängt sie darauf, das bereits laufende Projekt zur Tarifanpassung (transAL2) voranzutreiben. Die notwendigen Tarifanpassungen sollten auf der Grundlage von Fakten und zuverlässigen Modellen vorgenommen werden.

SGK-N schlängt Vertragsfreiheit bei Laboranalysen vor
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) hat in seiner Sitzung vom 7. und 8. April 2022 zur Kostenbremse-Initiative einen Entscheid getroffen: Die SGK-N lehnt diese ab, unterstützt aber den indirekten Gegenvorschlag zur Initiative. Zwar will die SGK-N auf Zielvorgaben verzichten, schlägt aber zur Dämpfung der Gesundheitskosten verschiedene Massnahmen vor. Neben Eingriffen in die ambulante Tarifstruktur TARMED sollen auch differenzierte Tarife möglich sein. Mit der Vertragsfreiheit bei Laboranalysen sollen Krankenkassen Analysen nur jener Labors vergüten, mit denen sie einen Vertrag abgeschlossen haben. Die Vergütungen sollen dabei tiefer sein als die behördlich festgelegten Tarife. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Praxislabors.

H+ forderte rationale Gesundheitspolitik
In einer Medienmitteilung vom 9. April 2022 forderte H+ das Parlament in der Sommersession auf, auf einen Weg der nationalen Gesundheitspolitik zurückzufinden. Vor allem die von der SGK-N vorgeschlagenen Massnahmen bei den Labortarifen stellen für H+ eine Diskriminierung der Leistungserbringer dar. Denn diese Massnahmen würden zu einer Senkung der Labortarife führen und somit zu einer Unterfinanzierung eines weiteren, heute noch kostendeckend erbrachten spitalambulanten Bereichs. Zudem verurteilt H+ die Ungleichbehandlung des spital- und praxisambulanten Bereichs, da die Labore in den freien Praxen von den Massnahmen ausgenommen sind.

H+ und FAMH wollen sich koordinieren
Um gegen die geplanten Massnahmen des Parlaments in Bezug auf die ambulanten Spitalleistungen und im Besonderen die Labortarife vorzugehen, wollen sich H+ und FAMH koordinieren. Die Geschäftsstelle steht dazu bereits im Austausch mit den Verantwortlichen der FAMH.

Über die weiteren Schritte informieren wir Sie wieder im eFlash.

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